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Europäische Union der Rechtspfleger strebt ein einheitliches Berufsbild an

Derzeit (4. bis 7.09.2008) findet in München die Generalversammlung der Europäischen Union der Rechtspfleger (EUR) unter dem Motto „Der Rechtspfleger als Garant der Gerichtsbarkeit in Europa - ein Beitrag im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ statt.

Die Europäische Union der Rechtspfleger ist die Vereinigung der Berufsverbände der Rechtspfleger und vergleichbarer Justizbediensteter in Europa. Sie repräsentiert über 30.000 Mitglieder der entsprechenden Berufsorganisationen aus 16 europäischen Ländern. Mehrere außereuropäische Berufsverbände haben sich der EUR als assoziierte Mitglieder angeschlossen, die Union wirkt somit über Europa hinaus.

An der Generalversammlung nehmen Teilnehmer aus 16 europäischen Staaten und Japan teil. Unter den hochrängigen Gästen aus der Bundes- und Landesjustiz war auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie würdigte den Beruf des Rechtspflegers als unerlässliche Stütze der Justiz und begrüßt die Initiative zur Einführung eines europäischen Rechtspflegers.

Ziel der in der EUR zusammengeschlossenen nationalen Berufsverbände ist die Weiterentwicklung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums und hierbei insbesondere die Schaffung eines dem deutschen Rechtspfleger vergleichbaren Berufsbilds.

Der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) hat nunmehr zum dritten Mal die Präsidentschaft der EUR übernommen, die turnusmäßig wechselt und zwischen 3 und 6 Jahren dauert.

Vorrangiges Ziel der deutschen Präsidentschaft ist es, die Einführung eines Europäischen Rechtspflegers voranzubringen. Als zentrales Projekt hat die EUR zunächst die Erstellung eines Grünbuchs für einen europäischen Rechtspfleger initiiert, das eine umfassende Bestandsaufnahme der Situation der Rechtspfleger und ähnlicher Berufsgruppen sowie die Aufgaben der Justiz in den Mitgliedsländern darstellen soll. Das Grünbuch soll als Diskussionspapier bis Jahresende bei der Europäischen Union eingebracht werden. Das Vorhaben wird von der Bundesregierung unterstützt.

Die EUR versteht laut ihrem "Modellstatut" den europäischen Rechtspfleger als ein "unabhängiges Organ der Rechtsprechung im Rahmen der ihm mit Gesetz übertragenen Aufgaben". Erster Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Rechtsraum im Zuständigkeitsbereich der Rechtspfleger ist das Europäische Mahnverfahren, das ab Dezember 2009 angewandt wird. Es sieht die abschließende Prüfung von Mahnbescheiden für ihre Vollstreckung um Ausland vor. In Deutschland wird diese Aufgabe nahezu vollständig auf die Rechtspfleger übertragen.

Nach dem Europäischen Mahnverfahren strebt die Vereinigung der Rechtspfleger nunauch ein europäisches Handelsregister, ein europäisches Grundbuch und einen europäischen Erbschein an.

Weitere Informationen zur Generalversammlung der Europäischen Union der Rechtspfleger finden sich auf dem Internetauftritt der Europäischen Union der Rechtspfleger.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 04.09.08