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EU will Stromverbrauch durch Stand-by-Betrieb senken

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission über Haushalts- und Bürogeräte im Stand-by-Betrieb geeinigt.

In der EU-Vorschrift werden Energieeffizienz-Anforderungen für alle in Europa verkauften Produkte festgelegt, wodurch der Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb in der EU bis 2020 um fast 75 Prozent reduziert werden soll.

Es handelt sich hierbei um die erste Maßnahme im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie zur Erreichung der Energieeffizienz und der Klimaschutzziele der EU und zur Kostensenkung für die Bürger.

Die „Stand-by“-Verordnung gilt für alle in Haushalten und Büros verwendeten Elektrogeräte wie Fernseher, Computer, Mikrowellengeräte usw. Je nach Funktionsumfang des Produkts ist in ihr für den Stand-by-Betrieb im Jahr 2010 ein maximal zulässiger Stromverbrauch von entweder ein oder zwei Watt festgelegt. Ab 2013 liegt der maximal zulässige Stromverbrauch bei 0,5 bzw. ein Watt, also nahe an Werten, die mit der besten verfügbaren Technik erreicht werden können.

Durch die Verordnung soll der Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb in der EU, der derzeit annähernd 50 TWh pro Jahr beträgt, bis 2020 um 73 Prozent reduziert werden. Diese Einsparungen entsprechen dem jährlichen Stromverbrauch Dänemarks und einer jährlichen Einsparung von 14 Mio. t CO2-Emissionen. Darüber hinaus ist mit weiteren Einsparungen in anderen Regionen der Welt zu rechnen, da viele der betroffenen Produkte weltweit verkauft werden. Aufgrund der abgestuften Vorgehensweise können die Hersteller ihre Produkte rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen. Die Verordnung baut auf den Ergebnissen einer eingehenden Analyse der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte des Stand-by-Betriebs auf, die zusammen mit Interessengruppen und Experten aus der ganzen Welt durchgeführt wurde.

Die Stand-by-Verordnung steht jetzt zur Prüfung durch das Europäische Parlament an und soll noch im Jahr 2008 offiziell von der EU-Kommission verabschiedet werden. Ökodesign-Maßnahmen für andere Produktgruppen werden in den nächsten Monaten folgen.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

  • Der Entwurf der„Stand-by“-Verordnungist derzeit nur in englischer Sprache auf der Internetseite der EU abrufbar.Zur Weiterleitungbitte HIER klicken.

  • Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.07.2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 191 vom 22.07.2005, S. 29. (PDF)

Quelle: Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 09.07.08