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EU Kommission schlägt eine neue Verbraucherrichtlinie vor

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Verbraucherrichtlinie fasst die bestehenden EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz in einem Regelwerk zusammen.

Neue EU-weite Regeln sollen Verbrauchern das Internet-Shopping erleichtern. Der heutige Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Verbraucher Anspruch auf eindeutige Informationen über Preis, Zusatzkosten und Gebühren haben, bevor sie einen Vertrag abschließen. Ziel der Richtlinie ist die Stärkung der Verbraucherrechte in Bezug auf Widerrufsfristen, Rückgabe, Erstattungsansprüche, Nachbesserung, Garantieleistungen sowie missbräuchliche Vertragsklauseln. Zudem soll der Schutz bei Lieferverzug, Nichtlieferung und vor aggressiven Verkaufsmethoden verbessert werden.

Im Zuge einer umfassenden Reform wird der elektronische Handel neu geregelt. Standardvorschriften für Vertragsklauseln werden die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften im EU-weiten Handel um bis zu 97 % senken.

Im neuen Richtlinienvorschlag der Kommission werden vier bereits geltende Richtlinien im Bereich der Verbraucherschutzes überarbeitet und in einem Dossier zusammengeführt. Es handelt sich dabei um:

  • die "Haustürwiderrufsrichtlinie" 85/577/EWG,
  • die "Klauselrichtlinie" 93/13/EWG,
  • die "Fernabsatzrichtlinie" 97/77/EG und
  • die "Verbrauchsgüterkaufrichtlinie" 1999/44/EG).

Die vier Richtlinien erfassen aber nur einen kleinen Teil des bestehenden europäischen Verbraucherrechts. Die bestehenden Richtlinien enthalten Mindestvorschriften, denen die Mitgliedstaaten weitere Vorschriften hinzugefügt haben, so dass das europäische Verbraucherrecht heute ein Flickwerk aus 27 unterschiedlichen Regelungen ist.

Die neue Verbraucherrechtsrichtlinie betrifft Verträge über den Kauf von Waren und über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Im Allgemeinem werden alle Verträge abdeckt.

Die Richtlinie verpflichtet den Gewerbetreibenden, den Verbraucher bei allen Verbraucherverträgen über wesentliche Aspekte zu informieren. Die Vorschriften über Lieferung und Risikoübergang besagen, dass der Gewerbetreibende dem Verbraucher binnen maximal 30 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung die Ware liefern muss. Bei Lieferverzug oder Nichtlieferung hat der Verbraucher nun das Recht auf Kostenerstattung binnen höchstens sieben Tagen ab Lieferdatum. Dieser Anspruch ist in den meisten Mitgliedstaaten neu. Außerdem wird bei Fernabsatz eine einheitliche Überlegungsfrist von 14 Kalendertagen und gemeinsame Regelungen zum Beginn der Widerrufsfrist sowie ein Standard-Widerrufsformulars eingeführt. Die Abhilfemöglichkeiten für Verbraucher, die ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben, werden künftig einheitlich geregelt. Eine neue schwarze Liste gibt Auskunft über missbräuchliche Vertragsklauseln, die per se verboten sind, sowie eine EU-weite graue Liste von Vertragsklauseln, die als missbräuchlich gelten. Gemäß der Richtlinie gelten für Auktionen, auch im Internet, die Standardinformationspflichten. Die Richtlinie über Verbraucherverträge muss nun vom Europäischen Parlament sowie im Rahmen des Ministerrats von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Bundesjustizministerin Zypries begrüßte grundsätzlich das Ziel der Europäischen Kommission, das europäische Verbraucherrecht besser und einheitlicher zu gestalten. Sie wand jedoch ein, dass sich dieses Ziel mit dem von der Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag nicht erreichen ließe.


Mehr über die Kritik aus dem Bundesministerium können Sie in der Pressemitteilung des BMJ vom 08.10.2008 nachlesen. Hier klicken...

Quelle: EU-Kommission - Pressemitteilung vom 08.10.08