Die Europäische Kommission hat Empfehlungen zur Vergütung von Vorständen börsennotierter Gesellschaften veröffentlicht.
Sie empfiehlt die Vergütungsstrukturen von Vorständen so auszugestalten, dass Anreize für eine nachhaltige und auf Langfristigkeit ausgerichtete Unternehmensentwicklung gesetzt werden.
Dies soll nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission in erster Linie durch eine stärkere Reglementierung von Bonus- und Abfindungszahlungen erfolgen. Zugleich wird u.a. eine dreijährige Haltefrist bei Vergütungen in Form von Aktien und eine ebenso lange Frist für die Ausübung von Aktienoptionen gefordert. Schließlich sollen die Vergütungsstrukturen und die Gründe für die gewählte Struktur in verständlicher Weise offengelegt, die Rechte der Aktionäre bei Vergütungsfragen gestärkt sowie die Qualität der personellen Besetzung und Stellung etwaiger Vergütungsausschüsse verbessert werden. Zugleich hat die Europäische Kommission Empfehlungen für Vergütungsstrukturen im Finanzsektor veröffentlicht.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, auf entsprechende Regelungen bis zum 31. Dezember 2009 hinzuwirken.
Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 29.04.09