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Elektronisches Mahnverfahren

Mahnverfahren können ab dem 01.12.2008 nicht länger in „klassischer“ Papierform beantragt werden.

Es besteht ab diesem Stichtag die Verpflichtung, Mahnanträge in maschinell lesbarer Form einzureichen.

Dabei stehen drei Varianten zur Auswahl:

1. Mahnantrag mit qualifizierter elektronischer Signatur, Übersendung via Internet zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

2. Mahnantrag per Datei auf Diskette, Übersendung zusammen mit unterzeichnetem Begleitschreiben per „normaler“ Post

3. Mahnantrag-Ausdruck auf Papier inkl. Barcode. Die Erfassung erfolgt Schritt für Schritt online (www.online-mahnantrag.de), die Übersendung des unterzeichneten Ausdrucks erfolgt per „normaler“ Post.

Diese Möglichkeiten bestehen bereits jetzt und erfreuen sich in der Praxis offenbar zunehmender Beliebtheit. Gemeinsam ist diesen Antragsformen eine effizientere Bearbeitung seitens des Antragstellers ebenso wie des Gerichts, wodurch Zeit- und Kostenersparnis erzielt wird.

Für die 1. Variante ist neben einem PC mit Internetanschluss auch eine zertifizierte Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur sowie ein Kartenlesegerät mit PIN-Pad der Klasse 2 oder höher notwendig.

Gegen eine jährliche Überlassungsgebühr kann eine Kombikarte, bestehend aus der Signatur- und Ausweisfunktion, bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellt werden. Man erhält so einen Rechtsanwaltsausweis im bundeseinheitlichen Design und eine den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechende zertifizierte Signaturkarte.

Quelle: Rechtsanwalt Michael Rohrlich - Beitrag vom 12.08.08