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Eindämmung der Telefonwerbung

Die Bundesregierung hat zwei neue Gesetzentwürfe zum Schutz bei Telefonwerbung und in der Telekommunikation beschlossen.

Werbeanrufe sollen nur noch dann erlaubt sein, wenn die Angerufenen vorher ausdrücklich in das Telefonat eingewilligt haben.

Callcentern und anderen Anrufern, die Verbrauchern ohne deren ausdrückliche Einwilligung Werbetelefonate aufdrängen, droht künftig ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Auch Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer sind künftig verboten; Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet. Dies und weitere Regelungen sieht der neue Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vor.

Schutz vor untergeschobenen Verträgen

Das Gesetz soll nicht nur unerwünschte Werbeanrufe verringern, sondern auch deren Folgen mildern: Es richtet sich gegen so genannte "untergeschobene" Verträge. Derartige Verträge kommen häufig telefonisch zustande, oft über die Lieferung von Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten, Wett- und Lottodienstleistungen. Künftig sollen derartige Verträge leichter zu widerrufen sein.

Weiteren ist beim Anbieterwechsel, zum Beispiel bei Telefonanbietern oder Energieversorgern, die Textform für die Kündigung des Altvertrages vorgesehen. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird damit deutlicher als bisher klargemacht: Bei Widerruf des neu abgeschlossenen Vertrages bleiben sie dennoch an die Kündigung des alten Vertrages gebunden. Sie haben dann weder den alten noch den neuen Vertrag.

Transparentere Preise bei 0180-Nummern

Die Bundesregierung hat auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Ziel ist ein besserer Schutz speziell bei der Betreiber-Vorauswahl beim Telefonieren; der so genannten Preselection. Telefonate laufen hier automatisch über die voreingestellte Vorwahl des betreffenden Anbieters.

Außerdem bringt das Gesetz mehr Transparenz in die Mobilfunktarife: Auch die Preise für Mobilfunk-Anrufe bei 180-er Nummern müssen künftig genau angegeben werden. Das neue Gesetz führt zudem eine Preis-Höchstgrenze ein: Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei 0180-Nummern dürfen dann maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 30.07.08