Sonstige Themen -

Deutsche Regelung über Kleinbeihilfen genehmigt

Die EU-Kommission hat der Änderung einer am 30. Dezember 2008 genehmigten deutschen Regelung über Kleinbeihilfen von bis zu 500 000 Euro je Unternehmen zugestimmt.

Die Änderung soll bis 2010 flexiblere Risikokapitalinvestitionen ermöglichen.

Sie erfolgt in Einklang mit dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie ist befristet und gilt nur für Unternehmen, die am 1. Juli 2008 noch nicht in Schwierigkeiten waren.

Die zugrundeliegende "Bundesregelung Kleinbeihilfen" war von der Kommission ursprünglich am 30. Dezember 2008 als eine der ersten Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der Realwirtschaft genehmigt worden. Die Änderung zielt darauf ab, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen in frühen Phasen ihrer Entwicklung den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern. Sie ermöglicht es Deutschland, Risikokapitalspritzen in Form von Zuschüssen von bis zu 500 000 Euro zur Verfügung zu stellen. Privatinvestitionen, vor allem in Form von öffentlich-privaten Fonds, sind von der Regelung ausdrücklich ausgenommen. Die Regelung läuft Ende 2010 aus. Die Änderung erfolgt in Einklang mit dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen der Kommission, der den Mitgliedstaaten zusätzlichen Spielraum bietet, um den Unternehmen in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise die Kapitalbeschaffung zu erleichtern.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 05.06.09