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Bundesregierung beschließt höhere Geldstrafen für Spitzenverdiener

Künftig müssen Straftäter, die sehr hohe Einkünfte erzielen,  vor Gericht mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Höchstgrenze eines Tagessatzes soll künftig von 5.000 auf 20.000 € steigen.

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Danach soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20 000 € - statt wie bisher 5000 € - verhängen können.

Die Tagessatzhöhe liegt seit 1975 unverändert bei max. 5000 €. Die geplante Anhebung der Höchstgrenze auf 20.000 € soll der Einkommensentwicklung in den letzten 30 Jahren Rechnung tragen und sicherstellen, dass auch Spitzenverdiener angemessen erfasst werden können.

Aus der vorgesehenen Vervierfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig ein Betrag von 7,2 Millionen € bei einer Einzeltat und 14,4 Millionen € bei mehreren Taten verhängt werden kann; die bisherigen Höchstgrenzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen €.

Beispiele:

Ein Spitzenmanager, der über ein Jahresnettoeinkommen von 6 Millionen € verfügt, hat Steuern in größerem Umfang hinterzogen. Der aufgrund des täglichen Nettoeinkommens des Täters zu bestimmende Tagessatz würde nach der Neuregelung auf 16.667 € (6 Millionen € ./. 360 Tage) festzusetzen sein. Hält das Gericht aufgrund der Gesamtumstände des konkreten Einzelfalls eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen für tat- und schuldangemessen, müsste der Täter insgesamt eine Geldstrafe von 5 Millionen € zahlen. 
Hinterzieht derselbe Täter bei gleichbleibendem Jahreseinkommen in zwei aufeinander folgenden Jahren jeweils Steuern in größerem Umfang und legt das Gericht aufgrund der beiden rechtlich selbstständigen Taten ("Tatmehrheit") die Gesamtgeldstrafe auf 450 Tagessätze fest, hätte er nach der Neuregelung insgesamt eine Geldstrafe von 7,5 Millionen € zu zahlen.
Nach der bisherigen Regelung wäre es in beiden Fällen lediglich möglich gewesen, den Tagessatz auf die Höchstgrenze von 5.000 € festzusetzen, so dass die Geldstrafe im ersten Fall 1,5 Millionen € und damit weniger als drei Monatseinkommen des Täters betragen hätte. Im zweiten Fall ("Tatmehrheit") wäre er zur Zahlung von 2,25 Millionen € verurteilt worden - weniger als fünf seiner Monatseinkommen.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der geltenden Tagessatzhöchstgrenze von 5.000 € liegt, mehr als verachtfacht. So hatten 1974 lediglich 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkünfte von 10 Millionen DM oder mehr, während der in etwa vergleichbare €betrag von 5 Millionen €, der einem Tagesbruttoeinkommen von fast 14.000 € entspricht, im Jahr 2003 bereits von 719 Steuerpflichtigen erreicht oder überschritten wurde.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 15.10.08