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Bundesrat warnt vor Eingriffen in nationale Rechtssysteme

Der Bundesrat warnt davor, dass die Europäische Kommission mit den Plänen zur Stärkung des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes für Verbraucher ihre Kompetenz überschreitet.

Dies geht aus der Stellungnahme hervor, die die Länder zu einem entsprechenden Grünbuch der Kommission beschlossen haben.

Zwar teilt der Bundesrat die Haltung der Kommission, dass sich Verbraucher auf einen ausreichenden Rechtsschutz verlassen können müssen. Auch er sieht in dem Vertrauen, im Ausland genauso sicher einkaufen zu können wie im Heimatland, eine entscheidende Voraussetzung für das Florieren des internationalen Marktes. In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat jedoch, dass rein nationale Sachverhalte nicht über europäische Vorschriften zu regeln sind. Sobald Maßnahmen die innerstaatlichen Zivil- und Zivilprozessrechte betreffen, müsse deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass die nationalen Rechtssysteme gewahrt bleiben. Dies gelte auch für die Überlegung, auf europäischer Ebene eine Verbrauchersammelklage einzuführen. Sie müsse nicht nur praktikabel sein, sondern auch den justiziellen Garantien genügen. Insbesondere die Informations- und Teilhaberechte potentieller Anspruchsinhaber dürften nicht eingeschränkt werden. Sollte sich die Kommission für die endgültige Einführung der Verbrauchersammelklage entscheiden, sei sicherzustellen, dass eine Teilnahme hieran nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Geschädigten möglich ist. Außerdem dürften weder ein Strafschadensersatz noch Erfolgshonorare zugelassen werden.

Von den übrigen Vorschlägen der europäischen Kommission begrüßen die Länder vor allem die Einführung freiwilliger außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren und eine stärkere Zusammenarbeit der Nationalstaaten. Für nicht erforderlich halten sie den Aufbau eines neuen Kooperationsnetzwerkes. Ebenfalls auf Ablehnung stößt der Vorschlag, private Schadensersatzansprüche behördlich durchzusetzen. Dies widerspreche der in Deutschland bewährten Tradition der Privatautonomie.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 13.02.09