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Bundesrat versagt BKA-Novelle die Zustimmung

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 28.11.2008 dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt nicht zugestimmt.

Nunmehr haben Bundesregierung oder Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einen Kompromiss mit den Ländern zu erreichen.

Die Neuregelung des BKA-Gesetzes soll die Voraussetzungen für die Abwehr internationaler terroristischer Gefahren durch das Bundeskriminalamt schaffen. Der Bundestag hatte das Gesetz nach langen und intensiven Verhandlungen am 12.11.2008 in 2. und 3. Lesung verabschiedet.

Seit der Föderalismusreform 2006 sieht das Grundgesetz eine Präventivbefugnis zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus für das Bundeskriminalamt vor. Die Novelle des BKA-Gesetzes setzt diesen Schutzauftrag einfachgesetzlich um. Das Bundeskriminalamt erhält hierdurch insgesamt 20 präventive Ermittlungsbefugnisse, wie sie bislang nur den Länderpolizeien vorbehalten waren. Hierzu gehört auch die Online-Durchsuchung. Deren Anwendung hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres an einschränkende Vorgaben geknüpft. Laut Gesetzesbeschluss darf das Bundeskriminalamt grundsätzlich nur dann ermittelnd tätig werden, wenn es entweder von einer obersten Landesbehörde darum gebeten wird, eine Länderzuständigkeit nicht erkennbar ist oder eine länderübergreifende Gefahr vorliegt.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 28.11.08