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Bundesrat stimmt für Lissabon-Vertrag

Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit hat der Bundesrat heute dem Vertrag von Lissabon und einer entsprechenden Grundgesetzänderung zugestimmt.

Außerdem hat er einem flankierenden Gesetz zur Stärkung der Rechte von Bundestag und Bundesrat zugestimmt.

In einer begleitenden Entschließung erklären die Länder ihre Unterstützung für den Vertrag als einen Gesamtkompromiss, der die Handlungsfähigkeit der EU stärkt und sie demokratischer, transparenter und bürgernäher gestaltet. Auch wenn er nicht alle Anliegen des Bundesrates aus den vorangegangenen Beratungen berücksichtigt, biete er doch eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der Europäischen Union.

Der Bundesrat erwartet, dass die neuen Bestimmungen konkrete Auswirkungen auf die EU-Praxis haben und zu einer echten Subsidiaritätskultur führen. Er kündigt an, dass er seine neuen Rechte der Subsidiaritätsrüge und -klage dazu nutzen werde, die Einhaltung sowohl des Subsidiaritätsprinzips als auch der Kompetenzordnung einzufordern. Wichtig sei, dass die nationalen Parlamente auch Kompetenzverstöße reklamieren könnten, denn ein Handeln der EU ohne Zuständigkeit stelle einen noch schwerwiegenderen Eingriff in deren Rechte dar.

In der Entschließung zeigen sich die Länder zufrieden mit der Überarbeitung der nationalen Bund-Länder-Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union: Sie biete eine gute Grundlage für die weitere Intensivierung der Kooperation und effektive Vertretung deutscher Interessen in Brüssel. Positiv äußert sich der Bundesrat auch zu dem begleitenden Gesetz, das Bundestag und Bundesrat die wirksame Ausübung ihrer Rechte innerhalb der Europäischen Union ermöglicht.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 26.05.08