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Bundesrat fordert Verbesserungen beim Datenschutz

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Datenschutzaudits werden nach Ansicht des Bundesrates den bestehenden Datenschutzproblemen bei Unternehmen nicht gerecht.

Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hervor. Zugleich bittet der Bundesrat die Bundesregierung in einer ebenfalls gefassten Entschließung, den Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich zu regeln. Gerade im Hinblick auf die jüngsten Vorfälle bei der Deutschen Bahn AG sei dies dringend erforderlich.

In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht aus, das den Datenschutz an die modernen Kommunikationstechnologien anpasst. Aber auch das vorgesehene Verfahren zum Erhalt eines Datenschutzsiegels muss nach Meinung der Länder grundlegend geändert werden. Der dadurch zu erwartende Bürokratieaufwand sei enorm und stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Angesichts der bislang unklaren Zuständigkeiten der verschiedenen Kontrollinstanzen sei mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Als unzureichend kritisieren die Länder auch, dass Unternehmen das geplante Datenschutzsiegel bereits verwenden dürfen, bevor es überprüft wurde. Stelle sich später heraus, dass das Siegel den Sicherheitskriterien nicht entspricht, sei das Vertrauen in das Siegel selbst und das der Betroffenen beeinträchtigt.

Das geplante Koppelungsverbot soll nach Ansicht des Bundesrates für alle Unternehmen gelten. Laut Gesetzentwurf richtet es sich nur an Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung und soll verhindern, dass diese einen Vertragsabschluss von der Preisgabe und Nutzung personenbezogener Daten abhängig machen.

Skeptisch äußern sich die Länder zu den vorgesehen Einschränkungen bei der Verwendung personenbezogener Daten durch Markt- und Meinungsforschungsinstitute. Insofern müsse beachtet werden, dass diese Institute eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllen.

Zur Verbesserung des Datenschutzes fordert der Bundesrat deutlich weitergehende Maßnahmen als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. So müssten vor allem die Informationspflichten bei Datenpannen gestärkt werden. Entsprechend der Ankündigung durch die Bundesregierung sollten Betroffene ein umfassenderes Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten in einem automatisierten Verfahren erhalten. Zu überlegen sei auch, wie man die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Auftragsverhältnissen sichern könnte. Gerade der rechtswidrige Umgang mit personenbezogenen Daten durch Call-Center habe den Handlungsbedarf hier noch einmal deutlich gemacht. Darüber hinaus machen die Länder zahlreiche Vorschläge zur Erweiterung der Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen den Datenschutz. Schließlich sprechen sie sich dafür aus, dass Verbraucherzentralen und anderen Organisationen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auf Unterlassung klagen können.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 13.02.09