Sonstige Themen -

Bundesrat äußert sich zum Wohnriester

Der Bundesrat hat sich am 23.05.2008 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Einbeziehung selbstgenutzter Wohnimmobilien in die geförderte Altersvorsorge - dem so genannten Wohnriester - auseinandergesetzt.

Der Gesetzentwurf ermöglicht es, angesammeltes Geld aus einem "Riestervertrag" komplett zu entnehmen, um eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie kaufen zu können. Anders als bisher müssten Berechtigte das Geld nicht vor Beginn der Rente zurückzahlen; auch die Darlehenstilgung soll direkt gefördert werden.

Allerdings sieht der Entwurf die Bildung fiktiver Wohnförderkonten zur nachgelagerten Besteuerung im Rentenalter vor. Darauf werden die in der Immobilie gebundenen geförderten Beträge erfasst. Im Alter kann der Geförderte entscheiden, ob er seine fiktive Rente monatlich oder einmalig besteuert.

In diesem Zusammenhang warnt der Bundesrat vor einer Übermaßbesteuerung in bestimmten Fällen, in denen die Selbstnutzung der Wohnung während der Auszahlungsphase beendet wird. Er schlägt daher für den Fall der Beendigung der Selbstnutzung generell nur eine Nachbesteuerung des noch nicht versteuerten Teils des Auflösungsbetrags von 30 Prozent vor.

Die im Entwurf vorgesehene Altersgrenze von 21 Jahren für den Berufseinsteigerbonus kritisieren die Länder als zu starr. Sie bitten um Prüfung, ob der Personenkreis nicht erweitert werden könnte, damit möglichst früh Anreize zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden. Außerdem äußern sie Bedenken, ob die Beschränkung auf Wohnungen im Inland gegen zwingende Vorschriften des Europarechts verstoßen könnte. Dies möge die Bundesregierung ebenso prüfen wie die Möglichkeit, den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag auch für den barrierefreien Umbau einer Wohnung zu verwenden.

Weitere Änderungsvorschläge betreffen die geplanten Regelungen bei berufsbedingter vorübergehender Aufgabe der Wohnung oder Vermietung sowie bei der siebenjährigen Sperrfrist zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung für die Wohnungsbauprämie. Um Prüfung bittet der Bundesrat auch zur näheren Ausgestaltung der neuen eigenständigen Pflicht zur Angabe des Effektivzinses für Anbieter von Altersvorsorgeverträgen - hier befürchtet er Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung.

Bei Gelegenheit des vorliegenden Entwurfs mahnt der Bundesrat zudem eine höhere Verlässlichkeit der Betriebsrentenzahlungen an. Insbesondere bei Ausfällen wegen Insolvenz des Arbeitgebers oder rechtswidriger Vorenthaltung seiner Leistungen sei die gegenwärtige Rechtslage für Arbeitnehmer unbefriedigend.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

  • Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG), BR-Drucks. 239/08, 11.04.2008
  • Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG), BR-Drucks. 239/08 (Beschluss), 23.05.2008

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 23.05.08