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Bundeskabinett beschließt Verbesserung der Fahrgastrechte

Das neue Fahrgastrechtegesetz soll die Rechte der Bahnkunden bei Zugverspätungen im Nah- und Fernverkehr der Eisenbahn verbessern.

Das Bundeskabinett hat am 01.10.2008 den Entwurf eines Fahrgastrechtegesetzes beschlossen. Das Gesetz dient der Anpassung der einsanbahnrechtlichen Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 vom 23.10.2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr). Bundesverbraucherminister Horst Seehofer erwartet, dass das Gesetz bereits in Kraft tritt, bevor die zugrundeliegende Die EG-Verordnung am 03.12.2009 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU anwendbar wird.

Im Fahrgastrechtegesetz sind unter anderem folgenden Regelungen vorgesehen:

  • ab 60 Minuten Verspätung im Nah- und Fernverkehr Anspruch auf Fahrpreiserstattung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten in Höhe von 50 Prozent (umfasst ist die gesamte Reisekette; Erstattung auf Wunsch des Fahrgastes in bar)

  • bei Verspätungen im Nahverkehr ab 20 Minuten zusätzlich: Anspruch auf Benutzung eines alternativen Zuges desselben oder eines in Tarifgemeinschaft verbundenen Eisenbahnunternehmens (das heißt auch Fernzüge) und Anspruch auf Ersatz der notwendigen Fahrkosten

  • bei drohender Verspätung im Nahverkehr von mindestens 60 Minuten zur Nachtzeit oder bei Ausfall des fahrplanmäßig letzten Zuges nach 20 Uhr: Anspruch auf Erstattung der Kosten für jedes alternative Verkehrsmittel (auch Taxi) bis zu einem Betrag von 50 Euro

  • die Stärkung der Rechte von behinderten Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

  • die Verankerung der Möglichkeit zur Streitschlichtung.

Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 09.07.2008 hier als pdf-Dokument abrufbar:
Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr

Quelle: BMELV - Pressemitteilung Nr. 153/2008 vom 01.10.08