Sonstige Themen -

BMJ und Vertreter der Justizberufe schließen ein „Bündnis für das deutsche Recht“

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bundesnotarkammer, Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Juristinnenbund, Deutscher Notarverein, Deutscher Richterbund und das Bundesjustizministerium am 27.10.2008 auf eine bessere und abgestimmte internationale rechtliche Zusammenarbeit verständigt.

Alle Akteure auf diesem Gebiet sind aufgerufen, sich an diesem Bündnis zu beteiligen.

In der gegenwärtigen Praxis wird die internationale rechtliche Zusammenarbeit sowohl von der Bundesregierung und den in ihrem Auftrag tätigen Organisationen als auch von Bundesländern, Kommunen und zahlreichen privaten Interessensträger betrieben. Allerdings gibt es derzeit kein einheitliches inhaltliches und organisatorisches Konzept zur Information, Koordinierung und Kooperation der beteiligten Akteure. Um Reibungsverluste zu vermeiden und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen, haben sich heute auf dem Fachsymposium "Zukunft der deutschen internationalen rechtlichen Zusammenarbeit - Konzeption und Beitrag der Justiz" die Justizberufe und das Bundesjustizministerium auf gemeinsame Leitlinien zur Verbesserung der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit geeinigt.

Ziel künftiger Maßnahmen ist unter anderem eine bessere Außendarstellung des deutschen Rechts, indem beispielsweise deutsche Gesetze, Urteile und Lehrbücher verstärkt in fremde Sprachen übersetzt werden. Weiterhin sollen inhaltliche und geografische Schwerpunkte gebildet werden. Die deutsche Rechtsberatung im Ausland soll in Zukunft nicht mehr allein von der Nachfrage einzelner Partnerländer bestimmt werden. Die deutschen Akteure wollen mit ihren Angeboten gezielt auf interessante Partnerländer zugehen. Inhaltlich ist dabei neben der Verbreitung rechtsstaatlicher Strukturen und dem Aufbau eines funktionsfähigen Justizwesens ein verstärktes Engagement beim Wirtschaftsrecht nötig. Dabei sollen vor allem solche Länder in den Blick genommen werden, die bereits in ihrer Rechtstradition zu Deutschland eine besondere Nähe aufweisen oder an der Übernahme deutscher Rechtsgrundsätze ein besonderes Interesse zeigen. Die von der Bundesregierung angestoßenen Rechtsdialoge mit China oder Vietnam zeigen, dass die internationale rechtliche Zusammenarbeit in solchen Ländern besonders erfolgreich ist. Bedeutsam sind auch Schwerpunkte in wirtschaftspolitisch wichtigen Staaten wie zum Beispiel der Golfregion oder Zentralasiens.

Die beteiligten Akteure haben bereits konkrete Maßnahmen in den Blick genommen. Um einen besseren Informationsaustausch zu gewährleisten, wird das Bundesjustizministerium eine Datenbank errichten, in der alle deutschen Projekte der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit vernetzt werden. Weiterhin sollen die finanziellen Mittel für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) im nächsten Bundeshaushalt um 52% erhöht werden. Die deutschen Justizorganisationen beabsichtigen, im November 2008 eine mehrsprachige Broschüre zu veröffentlichen, in der die Vorzüge der deutschen Rechtsordnung dargestellt werden. Weitere Maßnahmen zur konkreten Umsetzung der beschlossenen Leitlinien sollen künftig in regelmäßigen Koordinierungstreffen der beteiligten Akteure erörtert und begleitet werden.

Weiterführende Informationen im Internet:

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 27.10.08