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BMJ für besseren Schutz von Opfern und Zeugen von Straftaten

Bundesjustizministerium will den Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren umfassend stärken.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat anlässlich der Bundesdelegiertenversammlung der Opferhilfeeinrichtung "Weisser Ring" am 25.10.2008 in Fulda die Erarbeitung eines Reformvorschlags in Aussicht gestellt, der Anregungen aus Wissenschaft und Praxis aufgreifen und jüngste Initiativen von Bundesländern in einem Gesamtkonzept bündeln soll. Ziel ist es, die bestehenden Rechte der Opfer und Zeugen von Straftaten zu erweitern und eine konsequente Durchsetzung dieser Rechte im Strafverfahren sicherzustellen.

Die derzeitigen Überlegungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf eine Verbesserung des Opfer- und Zeugenschutzes in drei zentralen Bereichen:

Um die Mitwirkungs- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren weiter zu stärken und ihnen eine aktive Teilnahme am Verfahren vor allem bei schweren Schädigungen zu ermöglichen, sollen die Voraussetzungen für eine Nebenklage bei besonders schutzbedürftigen Opfern neu justiert werden. Daneben wird geprüft, ob die Bestimmungen über die Beiordnung eines Verletztenbeistands überarbeitet und die Informationspflichten gegenüber Verletzten erweitert werden sollten. Erwogen wird zudem, Verletzten, die im Ausland Opfer von Straftaten geworden sind, eine Anzeige im Inland zu erleichtern.

Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen. Für sie ist die Situation in einem Strafverfahren wegen ihres Entwicklungsstandes besonders schwierig und belastend. Das geltende Recht enthält bereits eine Reihe von Vorschriften zum Schutz jugendlicher Opfer und Zeugen, die allerdings nur Jugendlichen zugute kommen, die noch keine 16 Jahre alt sind. Es sollte jedoch gewährleistet sein, dass auch 16- und 17-jährige Jugendliche Anspruch auf eine besonders schonende Behandlung im Strafverfahren haben. Damit würde auch internationalen Übereinkommen Rechnung getragen, die regelmäßig eine Schutzaltersgrenze von 18 Jahren vorsehen.

Ein besonderes Augenmerk soll zudem auf die Stärkung der Rechte von Zeugen gelegt werden. Sie sind häufig gleichzeitig Opfer von Straftaten und müssen ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen, zur Vernehmung zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Um ihre Belastungen möglichst gering zu halten, sollen ihre Persönlichkeitsrechte noch stärker als bisher in den Blick genommen werden. Dadurch soll eine Aussage ohne Angst vor Nachteilen oder Repressalien ermöglicht werden. Dies dient auch dem obersten Grundsatz des Strafverfahrens, die Wahrheit möglichst umfassend zu ermitteln.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 25.10.08