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"Bad Bank"-Gesetz beschlossen

Wertpapiere, die auf Grund ihres starken Kursverfalls die Bilanzen der Banken belasten,sollen in so genannte „Bad Banks“ ausgelagert werden können.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.

Gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung können Banken nun Zweckgesellschaften, besser bekannt als "Bad Banks", gründen. Dorthin können sie ihre Schrottpapiere auslagern. Die Bank überträgt der "Bad Bank" die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel 10prozentigen Abschlag von dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt in den Bilanzen steht (Buchwert).

Im Gegenzug erhält die Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Der Staat garantiert über den Bankenrettungsfonds SoFFin für die Schuldverschreibung.

Gleichzeitig müssen die abgebenden Banken für zu erwartende Verluste aus den Papieren auch weitgehend selber haften, müssen aber nicht mehr Kapital für die Papiere hinterlegen.

Für einige Institute aber wird die Auslagerung strukturierter Wertpapiere nicht ausreichen für eine nachhaltige Stabilisierung. Darum hat das Bundeskabinett auch Eckpunkte zu einem Konsolidierungsbankmodell beschlossen. Hierfür sind aber noch ergänzende Regelungen nötig, insbesondere, um das Haftungsrisiko des Bundes zu begrenzen. Daran arbeiten derzeit die zuständigen Bundesressorts gemeinsam mit der Bundesbank und dem SoFFin. Sie sollen in die noch laufenden parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf einfließen.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 13.05.09