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Aufhebung der Obergrenze bei Geldstrafen

Nach Ansicht des Bundesrates ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Anhebung der strafrechtlichen Tageshöchstsätze nicht ausreichend.

Mit der im Regierungsentwurf vorgesehenen Obergrenze von 20.000 Euro könnten Richter beim Strafausspruch nicht angemessen auf die Einkommenssituation der Spitzenverdiener reagieren.

In seiner heute beschlossenen Stellungnahme spricht sich der Bundesrat deshalb für die gänzliche Aufhebung der Obergrenze aus. Nur so könnten Straftäter mit einem Topeinkommen entsprechend dem Prinzip des Tagessatzsystems nach ihrer vollen Leistungsfähigkeit belastet werden. Bedenken, dass die Aufhebung der Höchstgrenze gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt, haben die Länder nicht. Die endgültige Höhe sei Ergebnis eines Rechenvorgangs und damit für den Angeklagten voraussehbar und klar zu kalkulieren.

Das Tagessatzsystem soll gewährleisten, dass jedem Straftäter ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt wird. Der jeweilige Tagessatz entspricht deshalb dem Nettoeinkommen, das dem Verurteilten an einem Tag zur Verfügung stellt. Die derzeit noch geltende Obergrenze von 5.000 Euro wurde bereits 1975 eingeführt und seitdem nicht mehr geändert. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Tagessätze an die Einkommensentwicklung der letzten Jahrzehnte anpassen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 28.11.08