Sonstige Themen -

Anwälte lehnen BKA-Gesetz weiterhin ab

Nachdem heute der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das von der Bundesregierung eingebrachte BKA-Gesetz ohne maßgebliche Änderungen beschlossen hat, wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) den Bundesrat zu deutlichen Korrekturen auffordern.

Im Vordergrund der Kritik der BRAK steht die mit dem BKA-Gesetz vorgesehene sog. Online-Durchsuchung zur präventiven Terrorabwehr. Das Gesetz übernimmt die bereits bei der Telefonüberwachung (TKÜG) geregelte Privilegierung einzelner Berufsgeheimnisträger wie Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger, bei denen ein absolutes Beweiserhebungsverbot besteht. Die Daten sog. „normaler“ Rechtsanwälte sollen hingegen bei Ermittlungsmaßnahmen gegen ihre Mandanten oder Dritte heimlich online durchsucht werden können.

Diese Ungleichbehandlung und Aufspaltung der Anwaltschaft in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft ist nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer nicht zu rechtfertigen. Die Online-Durchsuchung sei ein Eingriff in das hoch sensible Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt und deshalb nicht akzeptabel.

Es gebe keine Alternative zu einem gleichrangigen Schutz aller zeugnisverweigerungsberechtigten Berufe. Eine Unterscheidung sei für den Rechtsstaat kein Fortschritt, sondern Rückschritt.

Auch nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins ist der demokratisch verfasste Rechtsstaat auf kommunikative Freiräume angewiesen. Sie für Lausch- und Spähangriffe zu öffnen, sei für das Ziel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, weder geeignet noch erforderlich und schon gar nicht verhältnismäßig.

Quelle: BRAK und DAV - Pressemiteilungen vom 12.11.08