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Anforderungen an den Betreiber eines Fitnessstudios

Das LG Coburg hat zu den Anforderungen, die an den Betreiber eines Fitnessstudios für die Kontrolle der Trainingsgeräte zu stellen sind, entschieden.

Wer sich zum Training in ein professionelles Fitnessstudio begibt, darf sich demnachdarauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden.

Sachverhalt:

Der Kläger besuchte regelmäßig das Fitnessstudio des Beklagten. Als er 90 kg zum Ziehen auf einem Rückenzuggerät auflegte hielt das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen, nicht stand. Es riss, die Gewichtefielen herunter und der Kläger wurde von der metallenen Querstange am Kopf getroffen. Er erlitt eine klaffende Kopfplatzwunde und eine Schädelprellung, die Hörfähigkeit ist auf Dauer eingeschränkt und er leidet unter Tinnitus und Schwindel. Daher begehrte er vom Beklagten Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Entscheidung:

Das Landgericht Coburg befand, dass den Beklagten wegen des hohen Verletzungsrisikos seiner Kunden auch hohe Sorgfaltsanforderungen treffen. Von ihm ist zu verlangen, dass er mit geschultem Blick in kurzen Intervallen seine Sportgeräte einer fachkundigen Überprüfung unterzieht oder, wenn er nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, sich dazu fachkundiger Hilfe bedient. An dem Stahlseil hätte er rechtzeitig mit bloßem Auge braunen Rost und den Bruch einzelner Drähte erkennen können und das Seil auswechseln müssen. Deshalb wurde er zu einer Schmerzensgeldzahlung von 4000 € verurteilt und dazu, dem Kläger auch die künftigen Schäden zu ersetzen.

Quelle: LG Coburg - Pressemitteilung vom 20.03.09