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Aktuelles aus dem Bundestag: Innenausschuss stimmt für BKA-Gesetz

Das BKA-Gesetz kann am 12. November im Bundestag verabschiedet werden.

Dafür hat der Innenausschuss gesorgt, indem er die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalition und der Bundesregierung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen hat.

Die Opposition nutzte die Sitzung des Innenausschusses noch einmal für deutliche Kritik am Vorhaben der Koalition. In dem "Gesetz zur Abwehr des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" sehen die Grünen "eine einzigartige Machtkonzentration" und kritisierten, dass bisher originäre Aufgaben der Länderbehörden an den Bund übergehen. Dabei bleibe vor allem die Frage der Kontrolle unklar. Vor allem die neue Rolle des Generalbundesanwaltes empörte die Fraktion. Die Sicherheitsarchitektur werde mit dem Gesetz in "schlimmer Weise" verändert, obwohl sich die föderalen Strukturen bisher bewährt hätten. Auch die FDP-Fraktion konnte keinen Grund erkennen, Kompetenzen von den Landesbehörden auf das Bundeskriminalamt (BKA) zu übertragen.Gegen den Vorwurf der Opposition, die föderalen Strukturen zu missachten, wehrten sich die Koalitionsfraktionen vehement. Außerdem seien 80 Prozent der Vorgaben, die das neue BKA-Gesetz formuliere, bereits in den Polizeigesetzen der Länder festgeschrieben, auch in jenen Bundesländern, in denen die Opposition mitregiere. Deshalb sei deren Empörung unglaubwürdig.Streit gab es erwartungsgemäß auch um die Pläne zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern. FDP, Bündnisgrüne und Linkspartei bezeichneten es als völlig unzureichend, Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zuzugestehen, wohingegen bei Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten der volle Informantenschutz gelte. Auch jenseits der Detailfragen verteidigte die Koalition ihren Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Behörden müssten die Möglichkeit erhalten, ihre Ermittlungsmethoden an den technischen Fortschritt anzupassen. Darüber hinaus würden die neuen Instrumente wie Rasterfahndung und Online-Durchsuchungen nach fünf Jahren auf ihren Nutzen hin evaluiert.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 11.11.08