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Änderung von VW-Gesetz erneut angemahnt

Die EU-Kommission will Deutschland förmlich auffordern, das 1960 erlassene Volkswagen-Privatisierungsgesetz (VW-Gesetz) zu ändern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 23.10.2007 festgestellt, dass das VW-Gesetz drei Bestimmungen enthält, die dem deutschen Staat (dem Land Niedersachsen und unter Umständen auch dem Bund) ungerechtfertigte Sonderrechte verleihen. Mit der Beibehaltung dieser Vorschriften verstößt Deutschland gegen die in Artikel 56 verankerte Kapitalverkehrsfreiheit und gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag.

Die Aufforderung zur Umsetzung des EuGH-Urteils ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, der zweiten Stufe des Verfahrens, das Artikel 228 EG-Vertrag bei Verstößen gegen EuGH-Urteile vorsieht. Erteilt Deutschland innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der mit Gründen versehenen Stellungnahme keine zufriedenstellende Antwort, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Am 27.05.2008 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues VW-Gesetz vorgelegt, wonach die Vertretung der öffentlichen Hand im Verwaltungsrat (die nach wie vor in Artikel 12 der VW-Satzung vorgesehen ist) und die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent entfallen sollen. Allerdings lässt der Entwurf, der noch nicht verabschiedet wurde, die Sperrminorität von 20 Prozent und die Artikel der VW-Satzung, die den vorgenannten Bestimmungen des VW-Gesetzes entsprechen, unangetastet. Die Kommission hat am 04.06.2008 beschlossen, ein offizielles Aufforderungsschreiben nach Artikel 228 Absatz 1 EG-Vertrag an Deutschland zu richten.

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Quelle: EU Kommission - Pressemitteilung vom 27.11.08