Zum Erlöschen eines Zahlungsanspruchs aus einem Wärmelieferungsvertrag durch die Aufrechnung mit Rückforderungsansprüchen
Ist im Wärmelieferungsversorgungsvertrag der Parteien ein Aufrechnungsverbot enthalten und wurde keine abweichende individualvertragliche Vereinbarung getroffen, dann kann der aus dem Wärmelieferungsvertrag der Parteien folgende Restzahlungsanspruch nicht durch Aufrechnung mit Rückforderungsansprüchen erlöschen.
Quelle: OLG Brandenburg - Urteil vom 18.07.07