In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst.
Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
Ferner sprechen sich die Länder dafür aus, bei Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abzusehen. Andernfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem böte der Denkmalschutz kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial.
In der begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende Anreize zur Investition in Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu tragen.
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).
Drucksache 282/07 (Beschluss)
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 08.06.07