Das Bundeskabinett hat am 05.12.2007 das umfassendste Maßnahmenpaket zur Energie- und Klimapolitik in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Das integrierte Energie- und Klimaprogramm ist die Antwort auf die Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel und die steigende Energienachfrage bei knapper werdenden fossilen Ressourcen stellen.
Im Haushaltsjahr 2008 stehen für die Klimapolitik insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies sind im gesamten Bundeshaushalt 1,8 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2005.
Mit dem Programm hat die Bundesregierung in nur wenigen Monaten die 29 Eckpunkte konkretisiert, die Ende August 2007 bei der Kabinettklausur in Meseberg beschlossen wurden. Das Programm setzt stabile Rahmenbedingungen für Investitionen von Energiewirtschaft, Industrie und Verbrauchern. Es gibt darüber hinaus wichtige Impulse für die Entwicklung neuer Technologien in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz und trägt damit dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu steigern.
Die Gesetzes-/Verordnungs-Entwürfe definieren Ziele bis 2020 und unterlegen dies mit konkreten Maßnahmen, insbesondere:
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): bis 2020 Verdopplung des Anteils an der Stromproduktion von derzeit rund 12 auf rund 25 Prozent – zum Beispiel durch Förderung von Anlagen ohne Größenbeschränkung sowie Aus- und Neubau von Wärmenetzen (Novelle des KWK-Gesetzes) und Selbstverpflichtung der Wirtschaft.
- Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) im Strombereich: Ausbau von derzeit rund 12 auf 25 bis 30 Prozent bis 2020. Hierfür werden unter anderem die Vergütungen für Offshore-Windparks neu geregelt (Novelle des EE-Gesetzes).
- Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich: Ausbau auf 14 Prozent bis 2020. Ab 2009 ist es unter Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit Pflicht, in Neubauten erneuerbare Energien zu verwenden. Bei Altbauten wird die Verwendung nicht vorgeschrieben, der Einsatz erneuerbarer Energien wird aber großzügig gefördert. Insgesamt wird die Bundesregierung die finanzielle Förderung auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr bis 2012 erhöhen (EE-Wärme-Gesetz).
- Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz wird deutlich erleichtert und wirtschaftlicher (Novelle der Gasnetzzugangs- und Netzentgeltverordnung). Bis 2030 ist ein Anteil von 10 Prozent Biogas möglich. Wir erhöhen die Energieversorgungssicherheit durch Senkung der Erdgasimporte.
- Bessere Netzintegration der Erneuerbaren Energien – unter anderem mit Regelungen für vordringliche Leitungsneubauvorhaben sowie gebündelten Zulassungsverfahren für Seekabel zur Anbindung von Wind-Offshore-Anlagen (Eckpunkte Netzausbaupaket).
- Einsparung von Energiekosten und Effizienzsteigerung beim Stromverbrauch: Das Strom-Messwesen wird liberalisiert. Das ermöglicht und fördert innovative Messverfahren und lastabhängige, zeitvariable Tarife (Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und in einem zweiten Schritt eine neue Verordnung).
- Mehr Energieeffizienz bei Gebäuden: Stufenweise, wirtschaftlich vertretbare Erhöhung der energetischen Anforderungen (um durchschnittlich 30 Prozent 2009, nach 2012 erneut in vergleichbarer Größenordnung); Austausch von Nachtstromspeicherheizungen (1. Tranche 2020; Novelle der Energieeinsparverordnung).
- Verstetigung bestehender und Start neuer Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden und sozialer Infrastruktur: Das bestehende CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird weiterentwickelt und auf 1 Milliarde Euro pro Jahr verstetigt. Zudem wird das Energiesparpotenzial in städtischen Strukturen und sozialer Infrastruktur stärker ausgeschöpft (CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Programm zur Sanierung von Bundesgebäuden, Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen).
- Förderung von energieeffizienten Geräten und Dienstleistungen: Die Bundesverwaltung wird künftig energieeffiziente Geräte und Dienstleistungen in ihrer Beschaffungspolitik bevorzugen. Dies gibt nicht nur ein deutliches Signal für Hersteller und Importeure, sondern spart darüber hinaus Geld für Strom und Brennstoffe. Die Bundesregierung wird sich auch in der EU dafür einsetzen, dass anspruchsvolle Standards für Energieeffizienz nach dem Top-Runner-Ansatz gesetzt werden (Leitlinien zur bevorzugten Beschaffung durch die Bundesbehörden, Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie).
- Biokraftstoffe: Ausbau bis 2020 auf etwa 20 Volumenprozent (entspricht energetisch 17 Prozent). Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die hierfür benötigte Biomasse nicht aus Ökodumping stammt, sondern Mindestanforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen erfüllt. Zudem müssen Biokraftstoffe ein bestimmtes Potenzial zur Verminderung von Treibhausgasen aufweisen (Novelle des Biokraftstoffquotengesetzes und Nachhaltigkeitsverordnung).
- Umstellung der Kfz-Steuer von Hubraum auf Schadstoff- und CO2-Basis für Neufahrzeuge ab 2009 (Eckpunkte als Vorschlag an die Bundesländer).
- Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase aus mobilen und stationären Kühlanlagen (Chemikalienklimaschutzverordnung).
- Neue Initiativen in der Energieforschung und Innovation: Schwerpunkte: Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und CO2-Speicherung.
Die Ressorts, die an der Umsetzung beteiligt sind, werden im November 2010 und danach alle zwei Jahre einen Monitoring-Bericht über Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des Gesamtprogramms und der Einzelmaßnahmen vorlegen.
Noch ausstehende Beschlüsse wie zum Beispiel zur Energieeinsparverordnung, zur Umstellung der Kfz-Steuer, zur Beschleunigung des Stromleitungsbaus und zur Änderung der LKW-Maut soll das Bundeskabinett im Mai 2008 fassen.
Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 05.12.07