Das Bundeskabinett hat die Entwürfe zweier Gesetze zum Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) beschlossen.
Die Gesetze sollen den Schutz von Menschen bei grenzüberschreitenden Betreuungsverfahren verbessern. Bei den beiden Gesetzentwürfen handelt es sich um ein Ratifikations- und ein Begleitgesetz.
Das Begleitgesetz trifft die ergänzenden Regelungen im deutschen Recht und schafft die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung des Abkommens. So weist es die Aufgabe der Zentralen Behörde für die internationale Kooperation dem Bundesamt für Justiz zu, das gerade gegründet wird. Außerdem regelt das Begleitgesetz das innerstaatliche Verfahren für die Annerkennung von Betreuungsbeschlüssen, die in anderen Vertragsstaaten erlassen werden. Eine vergleichbare internationale Kooperation praktiziert Deutschland bereits erfolgreich in anderen familienrechtlichen Bereichen, zum Beispiel im Adoptionswesen.
Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 13.09.06