Der Bundestag hat zwei Gesetze zum Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) verabschiedet.
Die Gesetze sollen den Schutz von Menschen bei grenzüberschreitenden Betreuungsverfahren verbessern.
Bei den beiden Gesetzen handelt es sich um ein Ratifikations- und ein Begleitgesetz.
Das Ratifikationsgesetz ebnet den Weg für die Geltung des Übereinkommens in Deutschland. Damit es in Kraft treten kann, muss es von drei Staaten ratifiziert werden. Bislang ist das Vereinigte Königreich mit Wirkung für Schottland Vertragsstaat. Neben Deutschland haben auch die Niederlande und Frankreich das Übereinkommen gezeichnet.
Das Begleitgesetz trifft die ergänzenden Regelungen im deutschen Recht und schafft die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung des Abkommens. So weist es die Aufgabe der Zentralen Behörde für die internationale Kooperation dem Bundesamt für Justiz zu, das gerade gegründet wird. Außerdem regelt das Begleitgesetz das innerstaatliche Verfahren für die Annerkennung von Betreuungsbeschlüssen, die in anderen Vertragsstaaten erlassen werden. Eine vergleichbare internationale Kooperation praktiziert Deutschland bereits erfolgreich in anderen familienrechtlichen Bereichen, zum Beispiel im Adoptionswesen.
Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 14.12.06