Mit Outsourcing ist das Auslagern bestimmter Arbeiten durch Vergabe an fremde Dienstleister gemeint.
Dies kann sich kostengünstig auswirken, wenn Externe Arbeiten besser und billiger erledigen. Nicht in jedem Fall bringt dies aber nur Vorteile.
Anders gefragt: Warum sollte man einem Mitarbeiter gerade diejenigen Arbeiten entziehen, die er gerne macht, besonders gut kann und für alle Seiten zufriedenstellend erledigt? Eine Umstellung von über längere Zeit hin praktizierten Arbeitsabläufen in der Kanzlei kann Reibungsverluste mit sich bringen, wenn z.B. neue Mitarbeiter angelernt werden müssen und Termine und Aufgabenbereiche neu aufeinander abzustimmen sind.
Bei der Einbeziehung fremder Partner sollte daher immer hinterfragt werden, ob mit Anlaufschwierigkeiten zu rechnen ist, welche Kosten für Nacharbeiten, Prüf- und Kontrolldurchgänge auf die Kanzlei zukommen und ob eine Fremdvergabe noch ausreichende Sicherheit in puncto Qualität und Termintreue bietet. Eine pauschale Antwort, ob sich Outsourcing für eine Kanzlei rechnet gibt es nicht, sondern ist von Situation zu Situation unterschiedlich zu beurteilen.
Quelle: Redaktion - Erbrecht vom 20.01.06