Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments konnte in seiner Sitzung am 12.09.2006 erneut keine Einigung für eine legislative Entschließung zum Erb- und Testamentsrecht erzielen.
Der Ausschussvorsitzende Guiseppe Gargani hatte in seinem Entwurf eines Berichts vorgeschlagen, dass das Parlament der Kommission vorschlagen sollte, im Laufe des Jahres 2007 einen Legislativvorschlag zum Erb- und Testamentsrecht zu unterbreiten.
Die gerichtliche Zuständigkeit sollte nach Gargani grundsätzlich an den letzten Wohnort des Verstorbenen gekoppelt werden. Ein Wahlrecht solle aber helfen, eventuelle Unbilligkeiten zu vermeiden. Als Beispiel nannte Gargani den deutschen Rentner, der die letzten Jahre seines Lebens in Südspanien verbringt und dessen deutsche Erben sich dann vor einem spanischen Gericht über die Erbschaft streiten müssten.
Zu Garganis Berichtsentwurf sind einige Änderungsanträge eingegangen, die die grundsätzliche Anknüpfung an den letzten Wohnort des Verstorbenen in Frage stellen. Auslöser der Aktivitäten des Rechtsausschusses war ein Grünbuch der Kommission vom März 2005 (s. EiÜ 9/2005). Da noch erheblicher Diskussionsbedarf im Rechtsausschuss besteht, ist mit einer Verabschiedung der legislativen Entschließung in den nächsten Monaten nicht zu rechnen.
Quelle: Mitteilung - DAV vom 22.09.06