Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es auch dann ein geschütztes Vertrauen des Steuerpflichtigen, wenn noch kein Steuerbescheid erlassen worden ist.
Dies folgt aus dem Verbot der echten Rückwirkung und dem Stichtagsprinzip der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Mindestens bis zum Datum der Entscheidung des BVerfG bzw. längstens bis zu dem Datum, bis zu dem das BVerfG möglicherweise die Fortgeltung des bisherigen Rechts billigt, können Steuerpflichtige sich noch auf die aktuellen Regelungen des ErbStG sowie die zugrunde liegenden Bewertungsvorschriften berufen.
Stephany , Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2005 , 905 23/05
Quelle: Steuer-Telex - Mitteilung vom 26.01.06