Das BAG hat die in der Zeit vom 14.09.2009 bis 18.09.2009 anstehenden Sitzungstermine mitgeteilt.
Ist die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB europarechtskonform und welche Rechtsfolgen sind an eine etwaige Europarechtswidrigkeit geknüpft?
Mit Wirkung zum 04.08.2009 wurde die Definition des Arbeitnehmers in § 5 Abs. 1 BetrVG erweitert.
Allein ein sogenannter „kw-Vermerk“ im Haushaltsplan einer Körperschaft des öffentlichen Rechts rechtfertigt nicht die Befristung eines…
Das BAG hat die in der Zeit vom 31.08.2009 bis 04.09.2009 anstehenden Sitzungstermine mitgeteilt.
Die Begründung einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) in einem Arbeitgeberverband setzt voraus, dass es für diese…
Schließen ein Insolvenzverwalter und die Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag, kann dieser nach einem Betriebsübergang auf eine nicht…
Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die…
Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach § 3 Abs. 2 des Allgemeinen…
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 TVöD richtet sich der weitere Stufenaufstieg des Arbeiters grundsätzlich nach dem TVöD. Deshalb spielt die im bisherigen…
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