Ärgerlich und teuer zugleich ist es, wenn das eigene Auto unrechtmäßig abgeschleppt wird. Deswegen sollten Betroffene dagegen vorgehen, wenn es an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Zweifel gibt. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Mandanten dabei als Rechtsbeistand helfen können. Sehen Sie im Folgenden aktuelle Entscheidungen zu den Abschleppkosten.
Carsharing-Parkplatz: Abschleppen auch ohne Behinderung
Das Ordnungsamt darf einen privaten Pkw, der unberechtigt auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellt worden ist, unabhängig davon, ob ein Carsharing-Fahrzeug an der Nutzung des Parkplatzes konkret gehindert wurde, abschleppen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und dies mit der negativen Vorbildwirkung begründet, die von dem abgestellten Fahrzeug ausgeht. Hier klicken und mehr erfahren zu Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urt. v. 20.02.2024 - 14 K 491/23.
Parkverstöße: Anspruch auf Verwahrkosten nach dem Abschleppen?
Der BGH hat den Ersatzanspruch für die Verwahrung eines Kfz, das unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde, geklärt. Demnach sind zwar grundsätzlich auch die Kosten ersatzfähig, die mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen. Der Grundstücksbesitzer muss allerdings den Halter unmittelbar nach dem Abschleppen informieren. Hier klicken und mehr erfahren zu BGH, Urt. v. 17.11.2023 - V ZR 192/22.
Abschleppkosten: Folgen einer verblassten Parkberechtigung
Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch Sonneneinstrahlung verblichen ist? Diese Frage hat das Landgericht Koblenz entschieden. Demnach trifft den Parkenden, die Verantwortung für die weiterbestehende Erkennbarkeit des Stempels zu sorgen. Es stellt keine Pflichtverletzung dar, wenn die Behörde keine lichtbeständige Farbe verwendet. Hier klicken und mehr erfahren zu Landgericht Koblenz, Urt. v. 04.07.2022 - 1 O 328/21.
Abschleppkosten nach Falschparken in der Tiefgarage
Das Amtsgericht München hat einen Kfz-Halter zur Zahlung von Abschleppkosten in Höhe von rund 450 € verurteilt. Das Fahrzeug war in einer Tiefgarage im eingeschränkten Halteverbot abgestellt worden. Das Gericht hielt die veranschlagten Gesamtkosten für ersatzfähig. Bei einer Einzelbeauftragung eines Abschleppunternehmers ist demnach keine weitreichende Marktrecherche notwendig. Hier klicken und mehr erfahren zu Amtsgericht München, Urt. v. 31.08.2021 - 473 C 2216/21.
Abschleppkosten: Ersatz nur für den notwendigen Aufwand
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Kfz-Halter keine überhöhten Abschleppkosten für seine zwei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen zahlen muss. Das Abschleppunternehmen hatte zeitversetzt zwei Abschleppfahrzeuge eingesetzt. Nach dem Gericht verstoßen die veranschlagten Kosten aber gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Schadensminderungspflicht. Hier klicken und mehr erfahren zu Amtsgericht München, Urt. v. 17.03.2021 - 453 C 17734/20.