+++Tipp+++ Mit unserer Synopse zur WEG Reform 2020 haben Sie alle Änderungen von altem zu neuem Recht schnell im Griff – Hier klicken und kostenlos downloaden. |
Nach der Sachverständigenanhörung war die WEG Reform ins Stocken geraten. Doch nun hat die Koalition einige strittige Punkte geklärt und somit auf die Expertenkritik reagiert. Die Befugnisse von Verwaltern in Wohnungseigentumsgemeinschaften bleiben eingeschränkt. Außerdem brauchen Verwalter künftig einen Sachkundenachweis. Im November 2020 sollen die Gesetzesänderungen in Kraft treten – ob dieses Ziel erreicht wird, bleibt aber fraglich!
Hauptkritik: Zu viel Macht für die Verwalter
Wohnungseigentümerverbände hatten befürchtet, dass die WEG Reform die Position der Verwalter zu sehr stärkt. Diesen Kritikpunkt hält die Koalition nun für ausgeräumt.
Denn ohne gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung sind Verwalter nach dem neuen WEG nur befugt, Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft führen.
Außerdem wird die Eigentümergemeinschaft künftig auch selber konkrete Plfichten und Rechte des Verwalters bestimmen dürfen.
Sachkundenachweis für Verwalter kommt
Weiterhin sieht die WEG Reform nun vor, dass jeder Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter hat, der auf die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse geprüft ist. Auch dies war ein Kritikpunkt der Experten, den die Regierung damit angenommen hat.
Inkrafttreten im November?
Wie aus Regierungskreisen zu hören war, soll die Gesetzesänderung noch im November 2020 in Kraft treten. Dies erscheint aber weiterhin fraglich.
So ist das WEMoG ist nicht auf der Tagesordnung der Sitzung des Rechtsausschusses vom 8.9.2020. Die Tagesordnung der Sitzung des Bundestages der Folgewoche ist mit Stand heute (8.9.2020) nicht einsehbar.
Das Inkrafttreten zum 01.11.2020 ist damit eher unwahrscheinlich angesichts des Artikel 17 des WEMoG:
"Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft. Die Artikel 3 und 8 Nummer 4 sowie die Artikel 9 bis 11 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft."
Möglich wäre allerdings, dass die Regierung diesen Artikel 17 anpasst, um sich mehr zeitlichen Spielraum zu verschaffen.