Die Vollstreckbarkeit eines Titels und damit die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung sind von dem Schicksal des sachlich-rechtlichen Anspruchs unabhängig. Gleichwohl kommt es vor, dass der Schuldner Einwendungen gegen den festgestellten materiellen Leistungsanspruch geltend machen kann (und will). Hier kommt sodann die Vollstreckungsabwehrklage ins Blickfeld. Mithilfe unserer Fachbeiträge und unserer hilfreichen Muster können Sie Ihrem Mandaten in Zukunft ganz einfach zur Seite stehen, wenn dieser eine Vollstreckungsabehrklage erheben will.
Die Vollstreckungsabwehrklage ist eine sogenannte prozessuale Gestaltungsklage (BGH, NJW 1992, 2162 m.w.N.) Dies dürfte den meisten Anwälten bewusst sein. Welches Ziel verfolgt die Vollstreckungsabwehrklage jedoch im einzelnen und welche Wirkung kann Sie im Falle Ihres Erfolges erzielen?
Klicken Sie hier um eine Antwort auf diese Fragen zu bekommen.
Mehr erfahren
Wie ist die Vollstreckungsabwehrklage von einer Abänderungsklage gemäß §323 ZPO abzugrenzen? Was unterscheidet Sie von der (negativen) Feststellungsklage nach §256 ZPO? Wann kommt statt der Vollstreckungsabwehrklage der Vollstreckungsschutzantrag, oder die Einlegung der Berufung in Betracht? All diese Fragen und mehr beantworten wir in unserem Fachbeitrag für Sie.
Erfahren Sie hier wann welche Klage in Betracht kommt um Ihren Mandaten bestmöglich beraten zu können!
Mehr erfahren
Nutzen Sie unseren Musterantrag um eine Vollstreckungsabwehrklage zu erheben und sparen Sie so wertvolle Zeit!
Mehr erfahren
Laden Sie hier unser praktisches Muster zur Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage des Erben herunter, um eine eine effiziente Bearbeitung einer solchen Klage möglich zu machen!
Mehr erfahren
Klicken Sie hier zum Download unseres praktischen Musters zum Antrag auf Hinterlegung des Erlöses im Vorfeld einer Vollstreckungsabwehrklage.
Mehr erfahren