Bei einem Insolvenzverfahren kann Eigenverwaltung angeordnet werden. Dann wird der sogenannte Sachwalter bestellt. Dieser soll auf der einen Seite prüfen, wie es um die wirtschaftliche Lage des Schuldners bestellt ist, sowie auf der anderen Seite die Geschäftsführung und die Ausgaben für die Lebensführung beaufsichtigen. Im folgenden Fachbeitrag geben wir Ihnen Antworten auf die häufig diskutierte Frage der Vergütung des Sachwalters. Lesen Sie jetzt weiter!
§ 12 InsVV regelt die Vergütung des Sachwalters. Der Sachwalter ist in das Verfahren involviert, wenn die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet wird (§§ 270-285 InsO). Er hat die Aufgabe, den Schuldner bei der Verwaltung seines Vermögens zu beaufsichtigen (§ 270 Abs. 1 InsO); ebenso sind die Forderungen der Insolvenzgläubiger bei ihm anzumelden (§ 270 Abs. 3 InsO). [...]
Hier finden wichtige Informationen zu der Vergütung der weiteren Amtsträger, wie zum Beispiel die Vergütung eines Sachwalters. Lesen Sie jetzt weiter!
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Greifen Sie hier auf § 274 InsO mit Stand vom 10.08.2021 zu, welcher die Rechtsstellung des Sachwalters genau definiert. Zuletzt geändert wurde die Norm durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz.
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