Ihrem Mandanten wird vorgeworfen, eine Haltelinie überfahren zu haben, obwohl die Lichtzeichenanlage Rot zeigte. Was Sie als Anwalt wissen müssen, um ein Fahrverbot abzuwenden oder gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes erfolgreich vorzugehen, erfahren Sie hier: Von den technischen Voraussetzungen bis zu den Anforderungen an den vorsätzlichen Rotlichtverstoß.
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Akte ergibt sich, dass ein Fußgänger, der an der LZA gestanden haben will, anonym Anzeige erstattet und angegeben hatte, dass der Mandant "bei Rot über die Ampel gefahren" sei, als diese "schon eine Ewigkeit rot" gewesen sei. Seinen genauen Standort und ob ihm als Fußgänger Grün- oder Rotlicht angezeigt wurde, teilte er nicht mit. Die Bußgeldstelle nahm an, dass "eine Ewigkeit" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sicherlich eine Sekunde und mehr bedeutete, und kam so zum Vorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.
Die Lösung des Beispielsfalls enthält die wichtigsten Anforderungen an den Zeugenbeweis zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Sachverhalt, Checkliste, Lösung und die passenden Antragsmuster zur Einstellung des Bußgeldverfahrens finden Sie hier.
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Ihr Mandant hat ein Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten. Nachdem er bereits angehalten hatte, ist durch das Losfahren eines Vordermanns zum Überqueren der Kreuzung veranlasst worden, ohne zu bemerken, dass die Lichtzeichenanlage tatsächlich noch Rot anzeigte - dieses Augenblickversagen kann der Annahme einer groben Pflichtverletzung iSv. § 25 I Satz 1 erste Alternative StVG entgegenstehen.
Der Mandant beauftragt Sie, gegen das Fahrverbot vorzugehen. Das passende Antragsmuster finden Sie hier.
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Ihr Mandant bestreitet nicht, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben. Allerdings legt die Bußgeldstelle vorsätzliches Handeln zu Grunde - dagegen möchten SIe als Anwalt vorgehen.
Unser Antragsmuster zeigt Ihnen, wie Sie begründen können, dass der Rotlichtverstoß lediglich fahrlässig begangen wurde und insbesondere, die wichtigsten Anforderungen der Rechtssprechung an die Vorsatzfeststellung.
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Ihrem Mandanten wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, der mit einer technischen Einrichtung gemessen wurde. Gerade zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist es wichtig, dass die Rotlichtdauer genau berechnet wurde. Alles, was Sie als Anwalt über die Funktionsweise von Rotlichtüberwachungsanlagen, Toleranzwerte und die Anforderungen, die die PTB an die Verwendung der Messgeräte stellt, finden Sie hier.
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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein vorsätzlicher Rotlichtverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Mandant bei 1,6 Sekunden Rotlicht über die Haltelinie fuhr. Das bestreitet er auch nicht. Er wehrt sich lediglich dagegen, dass er sehenden Auges über Rot gefahren sein soll. Der Mandant fügt hinzu, dass er sich versehentlich an einem Linksabbiegerpfeil orientierte, selbst aber geradeausfuhr. Er war ortsunkundig und deshalb nicht ausreichend konzentriert, was er auch nicht abstreiten möchte. Er würde aber niemals bewusst über Rot fahren. Das bittet er Sie, klarzustellen.
Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen über die Feststellung der Dauer der Rotphase: Sachverhalt, Checkliste, Lösung und die passendes Antragsmuster.
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