Die Riester-Rente war seit ihrer Einführung immer Stoff für kontroverse Diskussionen. Zum Beispiel darüber, ob die Riester-Rente trotz staatlicher Zuschüsse den Versicherten überhaupt einenen Mehrwert lieferte oder lediglich den Versicherungen als neue Geschäftsquelle diente. Auch in der Rechtsprechung war die Riester-Rente ein oft verhandeltes Thema. Erhalten Sie hier einen aktuellen Überblick!
Riester-Verträge: Klausel über Vermittlungskosten unwirksam
Der BGH hat eine AGB-Klausel in Riester-Verträgen zu Abschluss- und Vermittlungskosten gekippt. Demnach ist die Regelung einer Sparkasse in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung „S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)“ unwirksam. Die Klausel ist nach Auffassung des Gerichts nicht klar und verständlich gefasst. Hier klicken und mehr erfahren zu BGH, Urt. v. 21.11.2023 - XI ZR 290/22.
Riester-Rente: Unwirksame Vertragsklauseln
Der BGH hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen über die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer für intransparent und deshalb unwirksam erklärt. Geklagt hatten zwei Verbraucherschutzverbände. Nach den AGB der Versicherungsverträge wurden Kunden mit geringem Garantiekapital am Kostenüberschuss nicht beteiligt. Hier klicken und mehr erfahren zu BGH, Urt. v. 13.01.2016 - IV ZR 38/14.