Fahruntüchtigkeit kann angenommen werden, wenn Ihr Mandant infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug über eine längere Strecke und auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen sicher zu bewegen. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit. Während bei der absoluten Fahruntüchtigkeit ein bestimmter Blutalkoholgehalt zur Feststellung ausreicht, werden für die Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Indizien benötigt.
Auf dieser Seite lesen Sie alles Wissenswerte rund um die relative Fahruntüchtigkeit - inklusive Muster und Praxistipps für Anwälte!
Der Bereich der relativen alkoholbedingten Fahrunsicherheit liegt zwischen 0,3 ‰ und 1,09 ‰. Hier kann nur dann von einer Fahrunsicherheit ausgegangen werden, wenn ein erkennbares, äußeres Verhalten Ihres Mandanten festgestellt wird, das auf seine Fahruntüchtigkeit hindeutet. Lesen Sie in unserem Fachbeitrag, welche Indizien dabei für das Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit sprechen und wie Sie die relative Fahruntüchtigkeit trotz Vorliegen einschlägiger Fahrfehler entkräften können!
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Auch nach dem Konsum anderer Drogen kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Die Feststellung eines Fahrfehlers ist bei gewichtigen Auffälligkeiten Ihres Mandanten nicht zwingend erforderlich. Lesen Sie hier, welche typischen Merkmale des Drogenkonsums ein Indiz für das Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit darstellen können. Zusätzlich haben wir für Sie die Besonderheiten beim Fahren unter Entzugserscheinungen zusammengestellt!
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Indizien, die auf eine relative Fahruntüchtigkeit Ihres Mandanten hindeuten, können sich auch aus Feststellungen eines Arztes i.R.d. Blutabnahme ergeben. Der ärztliche Bericht kann nach § 256 Abs. 1 Satz 2 StPO in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Ist er jedoch nicht unterschrieben, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Sie sollten der Verwertung des Blutabnahmeprotokolls widersprechen - z.B. mit unserem praktischen Muster!
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Die Indizien, die für das Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit sprechen, können durch plausiblen Vortrag widerlegt werden. Eine Einlassung Ihres Mandanten zum Unfallhergang ist daher in diesem Fall das Mittel der Wahl. Darüberhinaus ist es sinnvoll, bereits außergerichtlich Stellung zu nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, dass dem Mandanten der Führerschein vorläufig entzogen wird. Verwenden Sie dafür unseren praktischen Musterantrag auf Einstellung des Verfahrens - einfach downloaden und ausfüllen!
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Im Fall eines Betäubungsmittelkonsums hat das entscheidende Gericht eine umfassende Würdigung sämtlicher Beweistatsachen vorzunehmen, die eine Fahruntüchtigkeit belegen sollen. Es stellt sich nach Akten- bzw. Beweislage immer die Frage, ob alkoholtypische, drogenspezifische oder mischintoxikationstypische Fahrfehler oder relevante körperliche Ausfallerscheinungen, die eine relative Fahruntüchtigkeit begründen, dringend anzunehmen sind. Hier finden Sie Verteidigungsansätze für verschiedene Konstellationen rund um die relative Fahruntüchtigkeit. Außerdem für Sie: ein praktisches Muster für eine Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO!
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