Familienrechtlich tätige Rechtsanwält/Innen wissen: Wenn ein Kind in eine Pflegefamilie kommt, hat es meist schon einige negative Erfahrungen in seinem Leben gemacht. Die Pflegeeltern sollen helfen, dass sich die Situation des Kindes verbessert und das Kindeswohl so gut wie es geht wiederhergestellt wird. Doch leider gibt es auch nach dem Übergang in eine Pflegefamilie häufig rechtliche Auseinandersetzungen, welche die Gerichte beschäftigen. Wir geben Ihnen auf diesen Seiten einen Überblick über die neuesten Entscheidungen. Lesen Sie jetzt weiter!
Wechsel der Pflegefamilie: Kindeswohl geht vor
Bei einem Wechsel von einer Pflegefamilie in eine andere kommt es maßgeblich auf das Wohl des Kindes an. Ist zu erwarten, dass diesem mit einem Wechsel der Pflegefamilie trotz des Bindungsabbruchs zu den bisherigen Pflegeeltern eher gedient ist, setzen sich die Interessen des Kindes gegen die seiner vormaligen Pflegeeltern durch. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Hier klicken und mehr erfahren zum Beschluss des BVerfG vom 28.08.2023 - 1 BvR 1088/23.
Kosten der Kindertagesförderung für ein Pflegekind
Für ein Kind in Vollzeitpflege umfasst der vom Jugendhilfeträger sicherzustellende Unterhalt über die gewährten Unterhaltspauschalen hinaus auch die den Pflegeeltern entstehenden Kosten für die Förderung in einer Kindertagesstätte, wenn diese Kosten - wie in Nordrhein-Westfalen - von der Pauschalierung ausgenommen worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Erfahren Sie hier mehr zum Urteil des BVerwG vom 27.10.2022 - 5 C 4.21.
Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
Solange noch ein grundsätzlich unterhaltspflichtiger leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch auf Vollweisenrente bei Tod der Pflegeeltern aus. Das hat das Landessozialgericht NRW entschieden. Demnach setzt § 48 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI voraus, dass das Kind keinen Elternteil mehr hat, der - ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse - unterhaltspflichtig ist. Lesen Sie hier mehr zum Urteil des LSG NRW vom 14.06.2022 - L 14 R 693/20.
Ersatzfähiger Verdienstausfall einer Pflegemutter?
Nimmt eine Pflegemutter ein vernachlässigtes Baby einer Minderjährigen auf und nutzt drei Jahre Erziehungsurlaub, kann sie nicht wegen eines angeblichen ärztlichen Behandlungsfehlers Verdienstausfall verlangen. Die Berufstätigkeit wurde dann nicht wegen der Erkrankung aufgegeben, sondern um dem Kind entsprechende Fürsorge zukommen zu lassen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Hier klicken und mehr zum Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.12.2019 - 8 U 86/18 erfahren.
Vormundschaft: Möglicher Vorrang von Pflegeeltern gegenüber Verwandten
Wenn dem Wohl eines Kindes damit besser gedient ist, muss seine Unterbringung bei „Profi-Pflegeeltern“ auch dann ermöglicht werden, wenn ein Verwandter bereit ist, die Vormundschaft und die Betreuung des Kindes zu übernehmen. Dies hat das OLG Düsseldorf entschieden. Im Streitfall seien die Kinder auf Lebensverhältnisse angewiesen, die von Pflegeeltern besser gewährleistet werden könnten. Lesen Sie hier mehr zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.11.2018 - I-8 UF 187/17.