Vormundschaft: Möglicher Vorrang von Pflegeeltern gegenüber Verwandten

Wenn dem Wohl eines Kindes damit besser gedient ist, muss seine Unterbringung bei „Profi-Pflegeeltern“ auch dann ermöglicht werden, wenn ein Verwandter bereit ist, die Vormundschaft und die Betreuung des Kindes zu übernehmen. Dies hat das OLG Düsseldorf entschieden. Im Streitfall seien die Kinder auf Lebensverhältnisse angewiesen, die von Pflegeeltern besser gewährleistet werden könnten.

Darum geht es

In dem konkreten Fall hat das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr einer alleinerziehenden Mutter die elterliche Sorge über ihre heute zwei und zehn Jahre alten Kinder entzogen. Die Mutter hatte ihre Kinder aus eigener Hilflosigkeit stark vernachlässigt; sie steht inzwischen selbst unter Betreuung.

Die Familie wünschte, dass die Kinder nun bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen sollten, die sich dazu bereiterklärt hatten.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Um die Unterbringung bei Pflegeeltern zu ermöglichen, hat der Senat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt, das Jugendamt zum Vormund zu bestellen.

Der vorgetragene Wunsch der Familie entspricht nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht den Interessen der Kinder. Es genügt demnach nicht, dass den Kindern bei ihren Tanten keine weitere Gefahr drohe.

Maßgeblich sei vielmehr, dass die Kinder in einer vom Jugendamt ausgewählten „Profi-Pflegefamilie“ besser aufgehoben wären als bei ihren Tanten. Denen fehle die persönliche Eignung, die für die Bestellung zum Vormund erforderlich sei. Sie hätten sich bislang nicht um die Kinder gekümmert und keine Beziehung zu ihnen aufgebaut.

Die stark vernachlässigten Kinder bräuchten aber emotionale Sicherheit, einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse. Dies könne im konkreten Fall von „Profi-Pflegeeltern“ besser gewährleistet werden als von den eigenen Verwandten.

Praxishinweis: Der Familiensenat hat sich im vorliegenden Fall mit der Vorschrift des § 1779 Abs. 2 BGB auseinandergesetzt. Wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, muss das Familiengericht für das Kind einen Vormund bestellen. Der kann bestimmen, wo das Kind leben soll. Bei der Auswahl, wer Vormund werden soll, sind nahe Verwandte des Kindes einzubeziehen. Sie dürfen jedoch übergangen werden, wenn sie ungeeignet sind. Auch das Jugendamt kann zum Vormund des Kindes bestellt werden und das Kind bei Pflegeeltern unterbringen.

 

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.11.2018 - I-8 UF 187/17

Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 13.02.2019

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.

Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist komplex, fehleranfällig und zeitintensiv. In diesem Seminar lernen Sie anhand konkreter Fälle, welche Problemfälle in der Praxis regelmäßig auftreten und wie sie zu lösen sind.

» Jetzt hier anmelden!

20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist voller Stolpersteine – mit oft drastischen Konsequenzen für Mandanten. Mit unserer Broschüre „20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht“ setzen Sie die Unterhaltsansprüche Ihrer Mandanten durch!

» Hier kostenlos herunterladen!

Empfehlungen der Redaktion

 

Die smarte Lösung – auch für Apple-Betriebssysteme (Mac-OS)!

Mit dem übersichtlichen Berechnungsprogramm erledigen Sie Ihre familienrechtlichen Berechnungen schnell und rechtssicher.

23,32 € mtl. zzgl. USt
 

Das Online-Portal für Anwälte im Familienrecht. Fachinformationen, Rechtsprechungsdatenbank, Arbeitshilfen und Berechnungsprogramm für Unterhalt; alles an einem Ort!

49,95 € mtl. zzgl. USt