Für Rechtsanwälte ist Mundpropaganda bekanntlich die beste und wirksamste Form der Werbung.
Genau deshalb ist es so interessant, sich dem Thema „soziale Netzwerke“ auch aus beruflicher Sicht zuzuwenden, denn Mundpropaganda passiert heute vor allem auch im Internet.
Phänomen „Social Media“ – auch für Anwälte interessant?
Was genau bedeutet Social Media oder zu Deutsch Soziale Medien? Hierunter werden alle digitalen Kanäle verstanden, die die gegenseitige Kommunikation und den Austausch von Informationen unterstützen.
Und beim Austausch von persönlichen Erlebnissen wird auch gern über Erfahrungen mit Produkten, Dienstleistungen und Firmen berichtet – zum Beispiel über Erfahrungen mit Rechtsanwalts-Kanzleien.
So gesehen ist Social Media das größte Mundpropaganda-Netzwerk, das Sie sich vorstellen können, sozusagen ein weltweiter Club der Empfehler, wobei sowohl positive als auch negative Berichterstattung erfolgt.
Und zwar zwischen Menschen, die sich persönlich nicht zwangsläufig kennen, aber im Internet miteinander mit Hilfe verschiedener Plattformen kommunizieren.
Jeder erzählt einem meist öffentlichen Publikum, was er/sie gerade erlebt, was er gut oder schlecht findet, und lädt die Zuhörer (eigentlich Leser) dazu ein, eigene Erfahrungen einzubringen und mit zu diskutieren.
Die einzelnen Kanäle wie XING, Facebook und Twitter sind die unterschiedlichen Vehikel, die Diskussionen in bestimmten Formen ermöglicht. Zweck ist dabei immer der Austausch von Informationen (über deren Gehalt man sich natürlich trefflich streiten kann).
Was die Social Media Welt beweist, ist, dass Weiterempfehlung auch funktioniert bei Menschen, die sich persönlich noch nie begegnet sind.
Dabei spielt die Generationsfrage sicherlich eine wichtige Rolle. Die in den 1980er Jahren geborenen Menschen sind mit dem Internet aufgewachsen und bewegen sich ganz selbstverständlich darin.
Unterschätzen Sie diese Kommunikationsform also nicht. Oft herrscht noch der Irrglaube, das sei etwas für selbstverliebte Teenager und hat in der Berufswelt nichts verloren. Immerhin ist diese Generation heute auch schon über 30 und steht voll im Geschäftsleben.
Die virtuelle Welt ist nichts weiter eine Verlängerung der realen Welt
Wie geht es Ihnen denn in der realen Welt? Rechtsanwälte fühlen sich bei dem Gedanken, ihre Leistung zu verkaufen, i.d.R. unwohl. Die wenigsten sind geborene Verkäufer bzw. haben Präsentationstechniken und Nutzenargumentation auch nie gelernt und scheuen sich davor, aktiv am Markt aufzutreten oder Interessenten anzusprechen.
Aber eine Weiterempfehlung wird immer geschätzt. Und das können Sie auf die virtuelle Welt übertragen. Es geht nicht darum, sich marktschreierisch hineinzudrängen und fremde Menschen anzusprechen. Im Gegenteil, Sie nutzen als Erstes Ihre bestehenden persönlichen Kontakte, verknüpfen sich mit diesen auch auf verschiedenen Internetplattformen und erweitern so das Potenzial für Empfehlungen.
Bevor Sie tiefer in die Social-Media-Welt eintauchen und eigene Aktivitäten starten, lautet die Grundregel: erst zuhören, dann handeln.
Das bedeutet, dass Sie sich erst einmal anschauen, was es bereits gibt, wo sich Ihre Zielgruppe aufhält und was sie zu sagen hat.
Wenn Sie das wissen, können Sie entscheiden, wo und mit welchen Inhalten es sinnvoll ist, sich zu engagieren. Hier nur ein kurzer Überblick über die vier meiner Meinung nach auch für Rechtsanwälte interessantesten Maßnahmen:
1. Wie Sie als Anwalt mit einem Blog den Bekanntheitsgrad erhöhen
In Sachen Weiterempfehlung ist ein Blog – also ein Web-Tagebuch – für Rechtsanwälte eine ausgezeichnete Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu erzielen. Voraussetzung: Sie schreiben gern, denn mindestens drei Beiträge pro Woche sollten Sie liefern.
Zusatznutzen: Der Google Suchalgorithmus bewertet Blogs positiv und kann Sie im Ranking nach vorn bringen. Positionieren Sie sich mit einem bestimmten Thema oder nehmen Sie Stellung zu rechtlichen oder gesellschaftlichen Fragen. Wenn Sie den Blog bei Ihren Mandanten bekannt machen und diese wiederum anderen weiterempfehlen, haben Sie in kürzester Zeit eine große Leserschar.
Ein weiterer Vorteil: Der Blog kann perfekt als Mittelpunkt einer Social-Media-Kampagne aufgebaut werden. Alle Beiträge, die hier eingestellt werden, werden dann auf den anderen Kanälen wie XING, Twitter und Facebook als News eingestellt mit Verlinkung auf den Blog. Wenn Sie die Social-Media-Kanäle also intensiver nutzen möchten, ist der Blog der geeignete Ausgangspunkt dafür.
2. Mit Facebook die menschliche Seite zeigen
Facebook ist nach wie vor die größte Netzgemeinde. Facebook ist wie ein schwarzes Brett im Internet, auf dem Sie Ihre Aktivitäten, Meinungen, Interessen kundtun und sich mit Freunden und Bekannten austauschen. Bereits der Sprachgebrauch zeigt, dass es hier lockerer zugeht. Es ist von FreundIn die Rede und man wird mit Du angesprochen. Entsprechend privater sind auch die Beiträge.
Mit einer Unternehmensseite können Sie hier als Anwalt vertreten sein und dort Neues aus der Kanzlei berichten. Präsentieren Sie dabei möglichst einen Mix aus geschäftlichen und privaten Beiträgen mit Videos, Foto und Umfragen. Markenunternehmen nutzen diese Seiten, um mit ihren Kunden zu diskutieren und ihre „menschliche“ Seite zu zeigen.
Für Kanzleien ist der Facebook-Auftritt zunehmend das Medium, um neue Mitarbeiter auf die Kanzlei aufmerksam zu machen. Ob es sich zur Mandantengewinnung eignet, hängt stark von der Zielgruppe ab.
3. Mit Twitter zur wertvollen Informationsquelle werden
Auch bei Twitter sind die Zuwachsraten enorm. Das Besondere: Je Nachricht haben Sie nur 140 Zeichen zur Verfügung. Mit sogenannten Hashtags, dem Zeichen #, können Sie bestimmte Begriffe innerhalb des Fließtextes verschlagworten, so dass sie bei der Suche nach diesem Begriff gefunden werden.
Hier informieren inzwischen einige Rechtsanwälte ein interessiertes Publikum über die neue Rechtsprechung, rechtliche Tipps für den Alltag oder welches Jazzkonzert sie besucht haben.
Wer hier dabei sein will, sollte sich vorher gut überlegen, welche Informationen für die gewünschte Zielgruppe geeignet sind. Denn wenn Ihnen das gelingt, verbreitet sich die Nachricht im Netz schnell, dass Sie eine wertvolle Informationsquelle sind.
4. XING für Rechtsanwälte
Wenn Ihre Zeit knapp ist, nutzen Sie auf jeden Fall die Möglichkeiten von XING und beobachten Sie, wer was zu welchen Themen und auf welchen Kanälen zu sagen hat. Mit zehn bis 15 Minuten pro Tag lässt sich das bewältigen.
Zu XING werden wir in Kürze einen gesonderten Artikel veröffentlichen – deshalb hier zunächst nur noch der Hinweis auf die XING-Gruppe „Mandantenakquise für Rechtsanwälte“, der Sie hier bereits heute beitreten können. In dieser Gruppe tauschen Sie ganz unkompliziert mit anderen Anwälten Erfahrungen aus dem Bereich Mandantenakquise/ Kanzleimarketing aus.
Fazit: Social Media für Rechtsanwälte
Die Kombination der verschiedenen Social-Media-Kanäle bietet natürlich den größten Nutzen. Denn eine Nachricht kann parallel auf verschiedenen Plattformen verbreitet werden und erreicht damit ein unterschiedliches und größeres Publikum.
Je eingehender Sie sich mit dem Thema und den Anwendungen befassen, desto mehr Zeit werden Sie benötigen. Kanzleien, die hier aktiv sind, verwenden mindestens ein bis zwei Stunden pro Tag.
Doch der Erfolg gibt ihnen Recht – 30 bis 50 Neumandanten pro Jahr aus diesen Aktivitäten sprechen für sich.