Im sechsten Teil der Insolvenzordnung finden sich Regelungen zur Aufstellung, Annahme und den Wirkungen des sog. Insolvenzplans (§§ 217-269 InsO), der wohl als Kernstück des Insolvenzrechts zumindest für die Unternehmensinsolvenz bezeichnet werden kann. Aufgrund dieser herausragenden Bedeutung wollen Sie sich als insolvenzrechtlicher Anwalt umfassend über den Insolvenzplan und das Insolvenzplanverfahren informieren? Dann sind Sie auf unserer Themenseite genau richtig! In unseren detaillierten Fachbeiträgen finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Lesen Sie deshalb bis zum Schluss!
§§ 217-269 InsO beinhaltet die Regelungen zur Aufstellung, Annahme und den Wirkungen des Insolvenzplans. Hier finden Sie die grundlegenden Informationen über die einschlägigen Regelungen. Lesen Sie weiter!
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Planinitiative, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Insolvenzplanverfahren, Wirkungen des Plans: Welche Stellung hat der Insolvenzplan innerhalb des Insolvenzverfahrens? Alle Informationen finden Sie hier in unserem ausführlichen Fachbeitrag!
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Hier gelangen Sie zu unserer anschaulichen Übersicht, die Ihnen den Ablauf des Insolvenzplanverfahrens zeigt!
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Ihren rechtsanwaltlichen Gebührenanspruch für die Tätigkeit im Verfahren über einen Insolvenzplan (§§ 217-269 InsO) regeln die Nr. 3113 u. 3119 VV-RVG. Alles über den Abgeltungsbereich, Gebührenhöhe- und anfall, Gegenstandswert, Fälligkeit und weiteres rund um die Anwaltsgebühren im Verfahren über den Insolvenzplan finden Sie mitsamt eines anschaulichen Fallbeispiels hier!
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Downloaden Sie hier unseren Muster-Insolvenzplan zur Unternehmensfortführung, an dem Sie sich in Ihrem Mandat orientieren können!
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