Das Insolvenzplanverfahren schrittweise erklärt: Alle relevanten Informationen für Ihr Mandat

Planinitiative, Erörterungs- und Abstimmungstermin, Annahme durch die Beteiligten und gerichtliche Bestätigung – das Insolvenzplanverfahren durchläuft verschiedene Schritte. Diese haben wir auf der folgenden Themenseite für Sie als Anwalt kompakt zusammengefasst und bieten Ihnen in unseren Fachbeiträgen detaillierte Informationen. So sind Sie rundum über das Insolvenzplanverfahren informiert und können Ihren Mandanten optimal beraten und vertreten! Lesen Sie bis zum Schluss!

 

Übersicht: Das Insolvenzplanverfahren

Hier gelangen Sie zu unserer anschaulichen Übersicht, die chronologisch die verschiedenen Schritte des Insolvenzplanverfahrens auf einen Blick aufzeigt!

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Verfahren bis zum Erörterungs- und Abstimmungstermin im Insolvenzplanverfahren

Vorprüfung durch das Insolvenzgericht, Anhörung der Beteiligten und Bestimmung des Erörterungs- und Abstimmungstermins: Unser Fachbeitrag erläutert für Sie die Details des Insolvenzplanverfahrens vor dem Erörterungs- und Abstimmungstermin. Klicken Sie hier!

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Abstimmung der Gläubiger über den Insolvenzplan im Insolvenzplanverfahren

Im Insolvenzplanverfahren stimmen die Beteligten in nach § 222 InsO gebildeten Gruppen über die Annahme des Insolvenzplans ab. Unter welchen Voraussetzungen können Zustimmungen ersetzt werden? Was müssen Sie über die Bestimmung des Stimmrechts der Gläubiger wissen? Alle Informationen über die Abstimmung der Gläubiger über den Insolvenzplan im Insolvenzplanverfahren finden Sie in unserem detaillierten Fachbeitrag!

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Insolvenzplanverfahren: Gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans (§ 248 InsO)

Nachdem der Insolvenzplan angenommen und nicht vom Schuldner widersprochen wurde, folgt im Insolvenzplanverfahren die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans. Was Sie hierüber wissen müssen, erfahren Sie in unserem Fachbeitrag. Klicken Sie hier!

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Wirkungen des bestätigten Insolvenzplans (§§ 254 ff. InsO) im Insolvenzplanverfahren

Wurde der Insolvenzplan im Insolvenzplanverfahren bestätigt, hat dies zahlreiche Wirkungen. Unser Fachbeitrag informiert Sie umfassend über allgemeine Wirkungen, Wiederaufleben von Forderungen und die Vollstreckung aus dem Insolvenzplan. Lesen Sie weiter!

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Insolvenzplanverfahren: Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 258 InsO)

Nach Eintritt des Bestätigungsbeschlusses hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Wie es nun im Insolvenzplanverfahren weitergeht, erfahren Sie hier!

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Spezialreport Insolvenzrecht 2022

Die Auswirkungen in der Praxis im Fokus: Reform des § 64 InsO, Verkürzte Restschuldbefreiung, SanInsFoG, Rechtsprechung 2021/2022 uvm.

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