Beim Immobilienkauf sind vielfältige rechtliche Aspekte zu beachten. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über den rechtlichen Ablauf des Immobilienkaufes.
Zunächst wird das Grundbuch relevant. Der Käufer einer Immobilie benötigt einen aktuellen Grundbuchauszug. Anhand dessen ist zu prüfen, ob Hypotheken, Erbbaurechte, Baulasten oder andere Nießbräuche existieren. Bei berechtigtem Interesse kann grundsätzlich jedermann Einsicht in das Grundbuch nehmen. Grundbuchämter sind im zuständigen Amtsgericht aufzufinden.
Ist die Entscheidung für eine Immobilie getroffen, liegt jedoch noch keine Finanzierungszusage vor, so kann ein Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung geschlossen werden. Ist die Finanzierung sicher, so kann ein rechtlich bindender Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen werden. Dieser ist von einem Notar aufzusetzen, wobei sich die Notargebühren am Kaufpreis der Immobilie orientieren. Nach der Prüfung des Vertragsentwurfs wird der Kaufvertrag beglaubigt, woraufhin der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lässt. Die Immobilie kann damit nicht mehr an einen Dritten veräußert werden.
Im Folgenden ist der Kaufpreis zu zahlen. Der Käufer erhält vom Finanzamt den Grunderwerbssteuerbescheid. Nachdem dieser sowie die Grundbuchgebühren und die Notarkosten beglichen wurden, erfolgt die Überschreibung des Eigentums an der Immobilie. Abschließend erhält der Käufer vom Amtsgericht die Bestätigung über die Eintragung ins Grundbuch. Damit ist der Immobilienkauf abgeschlossen und der Käufer rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie.
Das ist die grundsätzliche Abfolge beim Immobilienkauf. Rechtlich schwieriger wird es naturgemäß, wenn Probleme auftauchen, die Immobilie zum Beispiel mit Mängeln behaftet ist oder aber wenn gesetzliche Neuregelungen weitere Pflichten ins Spiel bringen. Über aktuelle Entwicklungen rund um den Immobilienkauf informieren wir Sie auf den folgenden Seiten. Lesen Sie jetzt weiter!
Immobilienkauf: Welche Aufklärungspflichten bestehen (Teil 2)?
Welche Aufklärungspflichten haben Verkäufer von Immobilien? Der BGH hat die Rechte von Käufern gestärkt und entschieden, dass Immobilienverkäufer ggf. auch gezielt auf bestimmte Fakten - wie z.B. hohe Sanierungskosten - hinweisen müssen. In Abhängigkeit von den Umständen reicht das bloße Bereitstellen von Unterlagen und Informationen zur Immobilie in einem digitalen Datenraum nicht aus. Hier klicken und mehr erfahren zum Urteil des BGH vom 15.09.2023 - V ZR 77/22.
§ 16a GWG (Geldwäschegesetz): Wichtige Neuregelungen beim Immobilienkauf!
Seit dem 1.4.2023 gibt es einen neu gefassten § 16a GWG, der besonders bei nachträglichen Vertragsänderungen für riskante Stolperfallen sorgen kann. Lesen Sie im folgenden Beitrag, was Immobilienkäufer, -verkäufer und auch Notare nun beachten müssen.
Hausverkauf: Haftung wegen Marderschäden?
Wann haben Käufer einer Immobilie bei nachträglich festgestellten Schäden Ersatzansprüche? Das OLG Oldenburg hat in einem Hinweisbeschluss die Haftung eines Verkäufers für Schäden abgelehnt, die Marder an der Wärmedämmung eines Hausdaches verursacht hatten. Demnach konnte nicht bewiesen werden, dass der Verkäufer von einem Marderbefall wusste und diesen arglistig verschwiegen hatte. Hier erfahren Sie mehr.
Immobilien: BGH klärt Rechte von Käufern bei Mängeln
Der BGH hat entschieden, dass ein kaufvertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Mängeln an einer Immobilie mit „fiktiven“ Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann. Demnach wäre es nicht vertretbar, dass der Käufer eine beabsichtigte Mängelbeseitigung vorfinanzieren muss. Die Rechtsprechungsänderung im Werkvertragsrecht ist insoweit nicht auf das Kaufrecht übertragbar. Hier erfahren Sie mehr.
Immobilienkauf: Welche Aufklärungspflichten bestehen?
Wann liegt ein Mangel einer Eigentumswohnung vor, über den der Bauträger beim Verkauf aufklären muss? Welche Folgen haben nachteilige oder beeinträchtigende öffentliche Anlagen, die sich in der Nähe der Immobilie befinden? Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine benachbarte Wertstoffsammelstelle keinen Sachmangel und keine diesbezügliche Aufklärungspflicht des Bauträgers begründet. Hier erfahren Sie mehr.
Geldwäschegesetz: Anwaltliche Meldepflicht bei Immobiliengeschäften
Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden. Das ist in der Verordnung zum Geldwäschegesetz (GwGMeldV-Immobilien) geregelt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen die Meldepflichten abgewiesen. Demnach tritt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht hinter dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Geldwäschebekämpfung zurück. Hier erfahren Sie mehr.