Beim Heimvertrag gibt es für Sie als Anwalt so einiges zu beachten: unter anderem sollten Sie über die Rechtsgrundlagen, das WBVG und sein Anwendungsbereich, den Vertragsschluss und Beendigung des Heimvertrags Bescheid wissen. Die folgende anwaltliche Themenseiten bietet Ihnen hierzu alle relevanten Informationen, die Sie für Ihr Mandat brauchen.
Dem Heimvertrag liegt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), welches am 01.10.2019 in Kraft getreten ist, zugrunde. Das WBVG hat das frühere Heimgesetz (HeimG) abgelöst und regelt als Bundesgesetz sowohl die zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen sowie öffentlich-rechtliche Ordnungsfragen.
Um das WBVG und seine Ziele (u.a. Verbraucherschutz) zu verstehen, ist es wichtig, die Entwicklung vom früheren HeimG hin zum WBVG zu kennen. Unser Fachbeitrag zeigt Ihnen die Rechtsgrundlagen des Heimrechts auf Bundes- und Landesebene und verschafft Ihnen alle relevanten Informationen. Klicken Sie hier!
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Was ist ein Heimvertrag laut Definition und fällt damit in den Anwendungsbereich des § 1 WBVG? Unser Fachbeitrag enthält ausführliche Informationen rund um den Anwendungsbereich des WBVG und zahlreiche Beispiele, wann genau ein Heimvertrag vorliegt und wann nicht. Lesen Sie weiter.
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Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten sieht das WBVG beim Heimvertrag vor und was sind die Folgen, wenn diese nicht erfüllt werden? Hier finden Sie die Antwort!
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Welche Vorgaben sind nach WBVG beim Vertragsschluss eines Heimvertrags zu berücksichtigen? Kann ein Heimvertrag befristet werden? Besteht beim Heimvertrag ein Formerfordernis? Was müssen Sie über die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung wissen? Die Antworten und weitere Informationen über den Vertragsschluss beim Heimvertrag finden Sie, wenn Sie hier klicken!
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Hier finden Sie alles, was Sie über die Beendigung des Heimvertrags wissen müssen!
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