Form des Heimvertrags – was Sie über § 6 WBVG wissen müssen!
Was müssen Sie über § 6 WBVG wissen, der die Form des Heimvertrags regelt? Kann der Heimvertrag in elektronischer Form geschlossen werden?
Formerfordernisse sind – wie Sie als Anwalt wissen – niemals zu unterschätzen, auch nicht beim Heimvertrag. Umso wichtiger ist es, dass Sie bestens mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen und insb. dem Schriftformerfordernis des Heimvertrags vertraut sind. Die folgende Seite vereint alle relevanten Informationen mit typischen Mandatssituationen und einer Checkliste, mit der Sie schnell überprüfen können, ob der Heimvertrag wirksam geschlossen wurde. Mit unseren Inhalten gelingt Ihnen ein erfolgreiches seniorenrechtliches Mandat!
Was müssen Sie über § 6 WBVG wissen, der die Form des Heimvertrags regelt? Kann der Heimvertrag in elektronischer Form geschlossen werden?
Folgender Fall: Ihr Mandant schließt mit einem Pflegeheim einen Heimvertrag via E-Mail. Genügt eine E-Mail dem Schriftformerfordernis für den Heimvertrag gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 WBVG? In unserer typischen Mandatssituation finden Sie die relevanten Informationen über die Formerfordernisse des Heimvertrags. Klicken Sie hier!
Die Schriftform des Heimvertrags wurde nicht eingehalten. Was sind die Folgen des Formverstoßes? Führt der Verstoß gegen die Form zwingend zur Nichtigkeit des Wohn- und Betreuungsvertrags oder bleibt der Heimvertrag trotzdem wirksam und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Hier finden Sie unser geballtes Expertenwissen!
In welchen Situationen ist es treuwidriges rechtsmissbräuchliches Verhalten, sich auf einen Schriftformmangel des Heimvertrags zu berufen? Hier geht’s zu unseren Beispielen aus der Praxis!
Klicken Sie hier, um Zugriff auf unsere Anwalts-Checkliste zu erhalten, mit der Sie die Wirksamkeitsvoraussetzungen des Heimvertrags ganz einfach überprüfen und der Reihe nach abhaken können!