Anordnung einer MPU wegen Halteverstößen? Womit Ihr Mandant bei mehrfachen Verstößen gegen ein Haltverbot rechnen muss (Fall mit Lösung)
Der Mandant erscheint mit einem Schreiben des Straßenverkehrsamts. Ihm wird mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, binnen einer noch festzusetzenden Frist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Vorab solle er dazu gehört werden. Die Behörde habe Eignungszweifel, weil er in einem Jahr dreimal falsch parkte. Auf sein Punktekonto in Flensburg angesprochen, teilt er wahrheitsgemäß mit, dass dieses "sauber" sei. Er fügt hinzu, dass alle drei Parkverstöße begangen wurden, bevor ihn der erste Bußgeldbescheid erreichte. Bis dahin habe er nicht gewusst, dass man auch vor seiner eigenen Grundstückszufahrt nicht parken dürfe, wenn sich dort ein abgesengter Bordstein befinde. In der Fahrschule habe er das jedenfalls nicht gelernt.
Dieser Beispielsfall veranschaulicht mit Musterlösung, Antragsmuster, Checkliste und zahlreichen Hinweisen die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein Haltverbot.