Die Würdigung einer Zeugenaussage vor Gericht obliegt einzig dem Richter. Dennoch kann es Fälle geben, in denen durch Besonderheiten des Sachverhalts Zweifel an der Entscheidungsfindung des Richters bestehen. In diesen Fällen ist ein Glaubwürdigkeitsgutachten genau die richtige Art der Reaktion. Doch hier ist Vorsicht geboten. Die Beantragung einer solche Prüfung stellt sich oft als schwierig heraus, sodass hier viel Augenmaß erforderlich ist. Lernen Sie hier alles, was Sie als Anwalt wissen müssen.
Die Würdigung einer Aussage vor Gericht obliegt grundsätzlich dem Richter. Lediglich in Ausnahmefällen kann dies mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten beanstandet werden. Dieser Antrag muss aber gut überlegt sein; einzig wenn konkrete Anhaltspunkte für den Zweifel der fehlenden Sachkunde des Gerichts vorliegen, kann dieser Erfolg haben. Lesen Sie hier anhand eines Sachverhalts, wann der beste Zeitpunkt für die Beantragung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens ist und welche Schritte vorher eingeleitet werden sollten.
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Sind Sie zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten der richtige Schritt ist, so können Sie mit diesem Musterformular den Antrag stellen.
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Der BGH hat in dieser Entscheidung die Anforderungen an das Glaubwürdigkeitsgutachten noch einmal formuliert. Lernen Sie hier, was die Rechtsprechung für Hürden und Vorausetzungen an ein für Sie erfolgreiches Glaubwürdigkeitsgutachten stellt.
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