Das Glaubwürdigkeitsgutachten ist ein wichtiges Instrument um eine vermeintlich falsche richterliche Beweiswürdigung anzugehen. Die grundsätzliche Würdigungskompetenz der Aussagen vor Gericht liegt grundsätzlich beim Tatrichter. Auch bei Kindern liegt diese Kompetenz beim Gericht, gerade auch, weil i.d.R solche Fälle auch vor einer Jugendkammer verhandelt werden. Dennoch kann es Besonderheiten im spezifischen Sachverhalt geben, die dazu führen, dass ein Glaubwürdigkeitsgutachten Erfolg hat.
Im Allgemeinen ist das Glaubwürdigkeitsgutachten ein wichtiges Mittel um einer fälschlichen Beweiswürdigung des Richters entgegenzuwirken. Jedoch sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sehr streng. Die freie richterliche Beweiswürdigung greift sehr weitreichend und ist daher nur in konkreten Fällen, bei denen Anhaltspunkte für fehlende Sachkunde des Gericht ins Auge springen, durch ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu beanstanden. Lesen Sie hier mehr darüber.
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Die Erfolgsaussichten eines Antrag auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten steigen auch dann nicht, wenn es sich um eine Vernehmung von Kindern handelt. Genau wie beim "normalen" Glaubwürdigkeitsgutachtenantrag ist auch nur dann hier von einem Erfolg des Antrags auszugehen, wenn in der Einzelfallbetrachtung konkrete Hinweise auf die fehlende Sachkompentenz des Richters zu sehen sind. Dennoch haben sich hier in der Rechtsprechung einige Fallgruppen gebildet, die einen Erfolg des Antrags begünstigen. Lesen Sie hier alles, was Sie wissen müssen.
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Mittels diesen Musterformulares können Sie ganz ohne Aufwand einen Antrag auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten bei Kindern stellen, ohne dabei wertvolle Zeit zu verlieren.
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