Urlaub ist die Erlaubnis, der Arbeit fernzubleiben. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist gesetzlich nach dem BurlG geregelt.
Erfahren Sie auf dieser Seite wie der gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht. Welche Merkmale machen den gesetzlichen Urlaubsanspruch aus? Wann endet der gesetzliche Urlaubsanspruch und wie geht es dann weiter? Worauf sollte man bei tarifrechtlichen Regelungen achten? Neben Aufschluss über diese und viele weitere Fragen, bieten wir Ihnen außerdem praktische Arbeitshilfen, die Ihnen die Arbeit erleichtern!
Wie entsteht der gesetzliche Urlaubsanspruch? Wer fällt in den persönlichen Geltungsbereich des BurlG? In welchen Fällen wird dem Arbeitnehmer lediglich Anspruch auf Teilurlaub gewährt? Was versteht man unter dem Zwölftelungsprinzip? Klicken Sie auf den Link, um es zu erfahren!
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Unter folgendem Link gelangen Sie zu einer umfangreichen Übersicht, die Ihnen die Merkmale des gesetzlichen Urlaubsanspruchs aufzeigt. Von Freistellung von Arbeitspflichten, über Befristung und Übertragung sowie Gewährung und Erfüllung oder Urlaubsentgelt und Urlaubsdauer – alles dazu finden Sie hier!
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Sobald das Arbeitsverhältnis endet, endet auch der gesetzliche Urlaubsanspruch. Stattdessen entsteht der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch. Was Sie dazu beachten müssen und wie sich beispielsweise Arbeitsunfähigkeit auf ihn auswirken? Folgen Sie dem Link, um es zu erfahren!
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In tariflichen Verhandlungen können die Tarifvertragsparteien Regelungen treffen, die vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abweichen. Woran müssen sie sich gemäß BUrlG dennoch halten? Wie werden Abweichungen zugunsten und zu Lasten des Arbeitnehmers ermittelt? Klicken Sie auf den Link und finden es heraus!
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Die Arbeitshilfen umfassen, neben einer Checkliste zum Gesetzlichen Urlaubsanspruch, Arbeitsvertragliche Muster wie beispielsweise eine Urlaubsbescheinigung, aber auch Klagemuster wie Leistungsklage auf Urlaubsbewährung. Klicken Sie hier und erleichtern sich Ihre Arbeit!
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Zur erfolgreichen Durchsetzung des Urlaubsanspruchs bedarf es eines fristgerechten Arbeitnehmerantrags. Der sich selbst beurlaubende Arbeitnehmer riskiert andernfalls Adressat einer außerordentlichen Kündigung zu werden.
Der Antrag auf Urlaubsgewährung hat den konkret begehrten Zeitraum (Urlaubsdauer) zu enthalten.
Im folgenden Fachartikel erfahren Sie alle weiteren Voraussetzungen zur Geltendmachung des Urlaubsanspruchs sowie weitere Informationen, u.a. wie die Vollstreckung eines solchen Antrags durchzuführen ist für ein erfolgreiches Mandat!
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Der Urlaubsanspruch kann erlöschen aufgrund eines dem Arbeitnehmer vorwerfbaren Unterlassens im Hinblick auf eine fristgerechte Antragstellung.
Dieser Versagungsgrund greift jedoch erst, sofern der Arbeitgeber zuvor seiner Pflicht nachgekommen ist, den Arbeitnehmer über die Verfallsfristen seines Urlaubsbegehrens zu belehren und Letzterer den Urlaub daraufhin – trotz positiver Kenntnis – aus freien Stücken nicht genommen hat.
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Klicken Sie hier zum Download der Berechnungsformel für den Urlaubsanspruch, zur Vereinfachung Ihres Praxisalltags und damit Sie Ihrem Mandanten Planungssicherheit geben können!
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